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Zum Editionsprojekt »Gottscheds amtliche Schriften«


1. Einleitung


Innerhalb des Projekts »Edition des Briefwechsels von Johann Christoph Gottsched« musste bislang der amtliche Schriftwechsel aus Kapazitätsgründen weitgehend ausgeklammert werden.1 Da jedoch auch die amtlichen Schriftstücke zum großen Teil den für die Gottsched-Briefausgabe gültigen Briefcharakter tragen, liegt die Überlegung nahe, sie in einem Sonderband der Edition hinzuzufügen. Dass dies nicht nur der Vollständigkeit halber geschehen sollte, sondern auch deshalb, weil in ihnen zahlreiche interessante und weitgehend unbekannte Aspekte der Universitäts-, aber auch der Stadt- und Landesgeschichte zutage treten, soll im Folgenden gezeigt werden.


Gottsched hatte im Verlauf seiner Tätigkeit an der Universität Leipzig zahlreiche Ämter inne. 1734 erhielt er die ordentliche Professur für Logik und Metaphysik, mit der der Beisitz in der Philosophischen Fakultät verbunden war, der wiederum Tätigkeiten u. a. als Executor (verantwortlich für die Aufrecht­erhaltung der Statuten der Fakultät) und Examinator bei den Baccalaureus- und Magisterprüfungen beinhaltete. Im Sommersemester 1737 war er das erste Mal Procancellarius, d. h. für die Durchführung der Promotionen verantwortlich. Diese Funktionen nahm er in regelmäßigen Abständen wieder wahr. Im Sommersemester 1738 wurde er das erste von acht Malen zum Dekan gewählt und übernahm damit ein Amt, an das neben der gewohnten Geschäftstätigkeit für die Fakultät auch die Mitgliedschaft im Concilium Decanale gebunden war. Diesem war insbesondere die Verwaltung der fünf zum Besitz der Universität gehörigen Dörfer Holzhausen, Zuckelhausen, Kleinpösna, Zweenfurth und Wolfshain aufgetragen. Gleich im Anschluss, im Wintersemester 1738, erfolgte die Wahl zum Rektor. In den folgenden Jahren übte er das Amt des Rektors noch weitere vier Male aus. In den späteren Jahren kamen dazu noch Tätigkeiten als Administrator verschiedener privater und schließlich auch (1758) der landesherrlichen Stipendien. Ab 1758 wurde Gottsched ständiger Dezemvir und damit Mitglied in einem der höchsten Gremien der Universität, zu dessen besonderen Aufgaben die Administration des Paulinums und der Paulinerkirche sowie des Konviktoriums gehörten. Ein Jahr vor seinem Tode übernahm Gottsched zudem die Verwaltung der Begräbnisstätten bei der Paulinerkirche. 


Durch diese Tätigkeiten hat Gottsched an zahlreichen Stellen schriftliche Spuren hinterlassen: entweder direkt als Schreiber von Dokumenten oder indirekt, wenn er durch seine Amtstätigkeit als Auftraggeber für Schriftstücke feststeht oder seine Mitverantwortung für Dokumente z. B. über die Anwesenheitslisten in Protokollen erschlossen werden kann. 


Die amtlichen Schriften heben sich von den persönlichen Briefen durch einige besondere Eigenschaften ab. Zuerst einmal handelt es sich in den weitaus meisten Fällen um Themen, die Gottsched in seinem persönlichen Briefwechsel nicht berührte, die er aber darum nicht minder engagiert verfolgte. Des Weiteren ist hierbei auch an den Schreibstil zu denken, der bis in einzelne Formulierungen hinein durch das jeweilige Amt geprägt ist. Gemeint sind ­neben dem Aufbau bestimmter Schriftstücke2 gebräuchliche formelhafte Wendungen, quasi fachsprachliche Begriffe, Formulierungen, die aus dem Rang des aktuellen Amtes gegenüber dem Adressaten resultieren, aber auch, sofern die Schreiben diktiert wurden, die Orthographie, die in manchen Fällen noch ­einem älteren Kanzleistil verpflichtet ist. Und schließlich handelt es sich nicht bei ­allen Schriftstücken um Briefe im engeren Sinne, da in bestimmten Fällen auch Schreiben ohne eigentlichen Adressaten wie Protokolle oder Rechnungen aufgenommen wurden, die aber als Quellen für das Verständnis anderer Vorgänge von Bedeutung sind. Jedoch trifft auch für diese das Kriterium zu, dass sie nicht zur Veröffentlichung, sondern zum Gebrauch in einem bestimmten Leserkreis vorgesehen waren.


2. Zur Auswahl und Gliederung der Dokumente


Für eine Ausgabe von Gottscheds amtlichen Schriften stellen sich nun verschiedene praktische Fragen, zuallererst die der Auswahl und der Gliederung der in Frage kommenden Dokumente. Was nun die – personengeschichtlich orientierte – Auswahl betrifft, so habe ich mich entschlossen, Schriftstücke, die Gottsched selbst verfasst und notiert hat bzw. deren Autorschaft ihm kraft seiner aktuellen Funktion zweifelsfrei zuzuweisen ist, als Kerndokumente in den Mittelpunkt zu stellen und diejenigen Schreiben, die zum Verständnis dieser Kerndokumente nötig sind, chronologisch geordnet um sie herum zu gruppieren. Dementsprechend erscheinen die Kerndokumente in Volltext-, die ergänzenden hingegen in Regestform. Für die Gliederung habe ich die Ausgabe der Amtlichen Schriften Goethes zum Vorbild gewählt,3 in der die Präsentation der Dokumente nach Ämtern erfolgt. Diese Anordnung erschien mir deshalb sinnvoll, weil mit den verschiedenen Ämtern bestimmte Themenbereiche verknüpft sind, die sich bei dieser Gliederung für die Leser abgerundeter darstellen. Innerhalb dieser großen Kapitel erfolgt die Darstellung rein chronologisch. Dies hat zwar den Nachteil, dass es der Leserin erschwert wird, bestimmte Einzelprobleme gezielt nachzuverfolgen, hingegen aber auch den Vorteil, dass den Themen nicht durch die Anordnung eine Gewichtung zugeteilt wird und dem Leser so die Menge und Vielfalt der anfallenden Arbeit deutlich wird. Als Lösung für den genannten Nachteil soll in den Dokumentenüberschriften stichwortartig der Inhalt angegeben und dies durch ein ausführliches Register ergänzt werden. In jedem Kapitel wird der Wiedergabe der Dokumente eine ausführliche Einleitung vorangehen, die eine Einordnung der Dokumenteninhalte über die Stellenkommentierung hinaus möglich 
macht.


3. Ausgewählte Dokumente


a) Die Universität Leipzig als wirtschaftliches »Unternehmen«


Im Folgenden möchte ich an einigen ausgewählten Beispielen Gottscheds Tätigkeiten als Amtsträger und damit zugleich einige Ergebnisse aus der Sichtung der Dokumente vorstellen.

Um die Notwendigkeit der zahlreichen Amtstätigkeiten von Professoren zu erklären, soll zunächst die Struktur der Universität Leipzig in ihrer Eigenschaft als wirtschaft­liches »Unternehmen« skizziert werden.4

Die Universitäten der Frühen Neuzeit bekamen die Gelder für ihre Gebäude, die Forschung und die Lehrkräfte nicht vom Staat zugewiesen, sondern besaßen und verwalteten die erforderlichen Mittel zumeist selbst. Die Universität Leipzig hatte ihre Besitzungen im Wesentlichen durch landesherrliche Stiftungen zur Zeit ihrer Gründung und später aus säkularisiertem Klosterbesitz nach der Reformation erhalten, wobei es sich vor allem um die Gebäude und Grundstücke sowie die Mittel für die Finanzierung der Gehälter handelte.5 Letztere setzten sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen: Zahlungen der Studenten, direkt der Universität verschriebene Steuereinnahmen bestimmter Städte (Jahrrenten aus Weißenfels, Torgau und Mittweida)6 oder Ämter (wie Bitterfeld, hier aus ehemals kirchlichem Besitz)7, Mieteinnahmen aus den Universitätsgebäuden, Abgaben aus den der Universität gehörenden Dörfern, Kapitaleinnahmen oder besonderen Privilegien wie dem Tranksteuerprivileg.


Wenn man sich diese komplizierte Einnahmestruktur vor Augen hält, dürfte klar werden, dass zu ihrer Verwaltung einige Arbeitskräfte nötig waren, zumal die genannten Einnahmen nur teilweise der Universität als Ganzer gehörten, sondern verschiedenen Körperschaften wie den einzelnen Fakultäten, den Kollegien, dem Konviktorium usw., die jeweils eigene Kassen führten. 


Noch deutlicher wird die umfangreiche Tätigkeit Gottscheds und anderer Professoren dann, wenn man sich verdeutlicht, dass die verantwortlichen Universitätsangehörigen nicht nur für die Eintreibung der einzelnen verstreuten Geldsummen zu sorgen hatten, sondern auch für die Verwaltung derjenigen Abgaben, die in Naturalien geleistet wurden. 


Naturalien wurden zwar auch unmittelbar an die Professoren vergeben, zum größeren Teil aber weiterverkauft, wozu sie gelagert, verwaltet und verkauft werden mussten. Hier werden interessante Details deutlich: Aus den sogenannten fünf Neuen Universitätsdörfern erhielten die Professoren als Teil ihrer Besoldung Getreide, Feuerholz, Wildbret und durchschnittlich vier bis sechs Hühner direkt von den Bauern.8 Da es keinen Sinn hatte, die Tiere getötet zu übergeben, da man sie nicht konservieren konnte, müssen sie lebend geliefert und auch aufbewahrt worden sein, sodass die Professoren auch Ställe gehabt haben müssen. Weitere Aspekte ergeben sich beim Getreide: Es kamen größere Mengen zusammen, da nicht allein die Universitätsdörfer, sondern auch z. B. die ehemaligen Kirchengüter in Brehna Getreide abzuliefern hatten.9 Es musste also gelagert werden, bevor es im Konviktorium verbraucht oder an Interessenten verkauft wurde – der Platz dafür war der Dachboden der Paulinerkirche.10 Hierbei hatte man darauf zu achten, dass keine Schädlinge wie Würmer oder Mäuse eindrangen bzw. das Getreide durch Überlagerung verdarb, aber auch darauf, dass man es zu einem möglichst guten Preis verkaufte. Die Notizen zu den Getreidepreisen zeigen denn auch die Schwankungen, die durch Witterungsverhältnisse oder Notzeiten wie Kriege zustande kamen.11

Am interessantesten aber ist für mich die Rolle der Universität sozusagen als »Bank«, also als Kreditgeber. Die Summen, die als Kapital verliehen werden konnten, waren auf unterschiedliche Weise zustande gekommen: Entweder ­direkt als Stiftungen mit einem bestimmten Zweck (sei es als Besoldung, sei es als Unterstützung ärmerer Universitätsangehöriger), als Überschuss, weil die Ausgaben geringer waren als geplant (so, wenn für ein Stipendium kein geeigneter Stipendiat gefunden werden konnte) oder des Öfteren dann, wenn sich durch Rückstände von Zahlungsverpflichtungen größere Beträge angesammelt hatten, die meist nach einem Vergleich teilweise abgegolten wurden. 


Diese Summen konnten nun an Privatpersonen verliehen werden, die darum ersuchten; sie gingen in Notfällen an andere Kassen innerhalb der Universität oder sie wurden als eine Frühform von Staatsanleihen in die landesherrliche Steuerkasse gegeben.12 In den meisten Fällen strebten die einzelnen Verwaltungseinheiten von selbst danach, das Kapital gewinnbringend anzulegen, da z. B. bei Stipendien wie üblich nicht das Kapital selbst, sondern nur dessen Zinsen an die Stipendiaten vergeben wurden.


In den Abrechnungen für die Kapitalien spiegeln sich deutlich die Entwicklungen der sächsischen Wirtschaftsgeschichte. So wurde im Verlauf von Gottscheds Tätigkeit erst zunehmend Kapital an den kursächsischen Staat verliehen, da man diese sogenannten »Steuerscheine« für eine besonders sichere Geldanlage hielt.13 In den vierziger Jahren des 18. Jahrhunderts blieben jedoch, entsprechend der wirtschaftlichen Lage des Landes, die Zinszahlungen mehr und mehr aus (was im schlimmsten Fall den Verlust des verliehenen Kapitals bedeuten konnte). Nach dem Ende des Siebenjährigen Krieges wurde dann der Versuch unternommen, die Staatsfinanzen wieder zu stabilisieren und die an den Staat verliehenen Kapitalien zurückzuzahlen. Dazu wurde allerdings der vorher über lange Zeit übliche Zinssatz von 5 % auf 3 % abgesenkt, was natürlich wiederum die (festgelegten Empfängern zustehenden) Einnahmen der Universität schmälerte.14

Eine besondere Form wurde für die Lösung des Problems gefunden, wie nach dem Siebenjährigen Krieg die stark angewachsenen Staatsschulden zu tilgen seien: Da man sich nicht imstande sah, alle Schulden zugleich zu bedienen, wandelte man die Steuerscheine in »landschaftliche Obligationen« um, für die man Wertpapiere in Gruppen zu bestimmten Summen bekam und die mit ­einer Signatur versehen waren. Jeweils zu den Messen wurden dann Lotterien veranstaltet, bei denen Lose mit den entsprechenden Nummern in große drehbare Trommeln gesteckt und nach Glücksprinzip gezogen wurden. Die Gewinner bekamen anschließend ihr eingelegtes Kapital zurück15 – dass die Universität sich ebenfalls daran beteiligte, wird an verschiedenen Spuren sichtbar.16

Gottsched tritt in diesem Umfeld direkt als Verfasser von Schreiben, als Verantwortlicher oder Votierender bei Umläufen (das sind Schriftstücke, mit denen nach einer kurzen Darstellung des Sachverhalts die Meinungen der Stimmberechtigten eingeholt wurden) sowie als Rechnungsersteller oder Rechnungsprüfer in Erscheinung. Indirekt ist seine Tätigkeit über Anwesenheits­bestätigungen in Protokollen oder als Verantwortlicher hinter Dokumenten von Schreiberhand, in denen in der Unterschrift nur die Funktion genannt wird, zu erschließen.


b) Verflechtungen mit der Stadt Leipzig


In den Dokumenten werden aber nicht nur Belange der Universität selbst sichtbar, sondern auch solche, die ihre Beziehungen zur umgebenden Stadt Leipzig wiedergeben.17

Diese sind negativer wie positiver Natur: Als Beispiele sollen ein Konflikt um das Straßenpflaster und die Zusammenarbeit in Notzeiten vorgestellt werden:


1) Im Juni 1742 schrieb das Rektorat an den Leipziger Stadtrat,18 man habe vernommen, das Pflaster auf dem Alten Neumarkt19 solle »erniedrigt« werden, was für den Hofrat Carl Otto Rechenberg20, der dort ein Haus mit einer Einfahrt bewohnte, Nachteile bringen könnte. Daher bat man um eine Erklärung des Vorhabens, mit Androhung einer Appellation beim Landesherrn. Diese Appellation wurde freilich auch sofort abgeschickt,21 sodass der Stadtrat im Januar 1743 daraufhin einen Bericht verfassen musste, dessen Gebühren er im Falle seines Sieges dem Rektorat auferlegen wollte.22 In einem Umlauf Gottscheds 
in seiner Funktion als Rektor monierte er die »Ausdrückungen« in diesem ­Schreiben, »die eine Art der Superiorität über uns […] zu involuiren scheinen«23: der ursprüngliche Konflikt hatte sich in einen Rangstreit zwischen den Institutionen gewandelt. Die reagierenden Voten gingen dahin, selbst einen Bericht an die übergeordnete Behörde zu verfassen, was das Rektorat in einigermaßen empörten Worten über die Anmaßung des Stadtrats auch tat.24 Zugleich erhielt der Stadtrat ein Schreiben des Rektorats, worin ihm angeboten wurde, von der anmaßenden Ausdrucksweise kein Bewusstsein gehabt zu haben.25 In diesem Fall hatte die Universität jedoch das Nachsehen, da die Appellation der Universität vom Oberkonsistorium rundweg abgewiesen wurde und es sich offensichtlich nicht auf die Rangstreitigkeiten zwischen beiden Parteien einließ. Von dieser Position aus wies der Stadtrat denn auch alle Vorwürfe zurück und blieb bei seiner Gebührenforderung. 


2) Neben solchen Rangeleien und Streitigkeiten gab es jedoch im Ernstfall auch gegenseitige Unterstützung: Bei kriegerischen Besetzungen gehörte es zu den universitären Privilegien, von Kontributionsforderungen befreit zu bleiben. Bei dem Überfall der preußischen Truppen auf Sachsen im Dezember 1745 bat die Universität dementsprechend beizeiten den Stadtrat darum, in den Punkten der Kapitulation die Universität nicht zu vergessen, was der Stadtrat auch tat. Nach der kampflosen Einnahme Leipzigs wurden jedoch die Kontributionsforderungen innerhalb weniger Tage so hoch, dass der verzweifelte Stadtrat die Universität um Hilfe bat. Diese beschloss in einer außerordent­lichen Versammlung, eine Sammlung in ihren Reihen durchzuführen (wobei man bedenken sollte, dass etliche Professoren finanziell nicht sonderlich gut gestellt waren), die schließlich 4.400 Reichstaler erbrachte. Aus verschiedenen Kassen wurde der Betrag auf 10.000 Reichstaler erhöht. Die Universität verstand den Betrag ausdrücklich als Vorschuss; angesichts der Not der Stadt und des Landes stimmte sie aber schließlich der Umwandlung in einen »freiwilligen Beytrag« zu.26

c) Die Universität im Spannungsfeld von Politik und Landesgeschichte


Als letztes umfangreicheres Beispiel sollen die Bemühungen Gottscheds als Rektor um das Wohlergehen der Universität in der Krisensituation am Beginn des Siebenjährigen Krieges (1756‒1763) stehen. 


Bekannt ist die Verehrung Friedrichs II. durch Gottsched.27 Ungeachtet dessen hatte Gottsched als Rektor aber zuerst den Schutz der universitären Rechte im Auge. Die Dokumente weisen in diesem Zusammenhang auf Einzelthemen wie 


1) den Schutz der Studenten gegenüber Zwangsrekrutierungen und damit verbunden den Erhalt der Funktionsfähigkeit der Universität, 


2) die Not der ländlichen Bevölkerung, besonders in den Universitätsdörfern, die sich Fourage- und Rekrutenforderungen der preußischen, aber auch der sächsischen Armee ausgesetzt sah und die dagegen zu verteidigen war,


3) die Finanzierung der Universität. 


Zu 1) Für den Schutz der Studenten setzte sich Gottsched tatsächlich sehr ein, wie aus den Dokumenten des Universitätsarchivs hervorgeht: In einem Umlauf wandte er sich an die Professoren, sie mögen ihre Söhne nicht plötzlich auf auswärtige Universitäten schicken, und entwarf einen Aushang für die Studenten, in dem er an sie appellierte, nicht zu fliehen, sondern tapfer in der Stadt zu bleiben.28 Er plädierte für Petitionen bei verschiedenen hochgestellten Persönlichkeiten bis hin zu Friedrich II. selbst; er instruierte die Abgeordneten für ihr genaues Vorgehen und verfasste Bittschreiben, in denen um eine Versicherung der Studenten gegen Zwangsrekrutierungen gebeten wurde: 


»Ew. Konigl. Maj: haben alß ein großer Kenner der[!] gelehrten Wißenschafften und Academien jeder Zeit alle Königliche Gnade und Huld wiederfahren laßen. Wir hoffen dahero von[?] Ew. Königl. May. um desto eher allergnädigste Erlaubniß zu erlangen bey gegenwärtiger unbefohlener Werbung unsere cives academicos Denenselben in geziemendster Devotion zu empfehlen. Und ob wir uns wohl dieser gebethenen Sicherheit von einem so großen und Einsichtsvollen Monarchen gewiß getrösten so würde es doch zu mehrer Beruhigung derer studiosorum gereichen wenn wir[?] sothane allergnädigste Versicherung schrifftlich aufzuweisen vermögend wären […]«29

Im Verlauf weniger Tage erreichte Gottsched tatsächlich sein Ziel, von Friedrich II. eine solche schriftliche Versicherung zum Schutz der Studenten zu erlangen.30 Sein weiterer Einsatz galt der Verhinderung von Einquartierungen in die Gebäude der Universität, was freilich noch schwerer zu bewerkstelligen war.31

Zu 2) Der Druck auf die Landbevölkerung äußerte sich zuerst in der stetigen Bedrohung durch Plünderungen marodierender Truppen, gegen die die Stadtbevölkerung besser geschützt war. So erhielten die Einwohner der Neuen Universitätsdörfer gleich in den ersten Tagen des Konflikts eine Forderung bezüglich Getreides bzw. Mehls, die nicht durch einen eigentlich dafür nötigen Befehl gedeckt war ‒ und zwar von sächsischen Truppen.32 Dass einer daraufhin geführten Beschwerde nicht viel Erfolg beschieden sein würde (besonders, da man noch nicht einmal das Regiment angeben konnte), war auch den dazu befragten Professoren bewusst.33 Darüber hinaus sah sich die dörfliche Einwohnerschaft gravierenden Forderungen an Heu, Stroh, Hafer und Pferden sowie von Getreide bzw., wenn die Mühlen überlastet waren, von Mehl ausgesetzt. Schließlich wurde preußischerseits ständig das Stellen von Rekruten eingefordert – das alles immer unter Androhung von Gewalt. Die Verantwortlichen der Universität gaben die Forderungen nicht ohne Skrupel weiter: Sowohl der Probsteigerichtsverwalter Johann Gottfried Sieber (1713‒1789) als auch die entscheidenden Professoren äußerten starke Bedenken, aus der Not heraus auch die einzigen Söhne von alten Bauern oder die einzig erwachsenen Brüder von jüngeren Geschwistern als Rekruten zu verpflichten, zumal das nicht der üblichen rechtlichen Praxis entsprach. Im Dezember 1756 sahen sie sich jedoch gezwungen, den preußischen Forderungen nachzugeben, wie eine Stimme
belegt:


»Ich finde das wohl sehr hart, und getraue mir es kaum künftig zu verantwortten, weil das der gewaltsamen Werbung des feindes gleich ist: und dabeÿ gewis noch nicht bleiben wird. Ich muß mich aber conformiren«34

Die geforderte Menge an Rekruten konnte schließlich nicht gestellt werden, sodass sich die Universität dazu entschloss, zur Abwendung der angedrohten Strafmaßnahmen dem zuständigen Obristen35 ein Geschenk von 100 Reichstalern überbringen zu lassen.


Zu 3) Natürlich wurden auch die Finanzen der Universität in Mitleidenschaft gezogen. Neben den Forderungen, die an Stadt und Universität gestellt wurden, betraf das auch die Einnahmen der Universität, da Friedrich II. gleich anfangs die sächsischen Kassen beschlagnahmt hatte und daher sämtliche über diese laufenden Zins- und Steuerzahlungen einzeln beim Feldkriegs-Direktorium beantragt werden mussten.36

Im Verlauf des Krieges nahmen die Schwierigkeiten an vielen Stellen zu, da wegen der beschlagnahmten Einnahmen und vieler ganz ausbleibender Zahlungen und Lieferungen nicht nur die Gehälter der Professoren nur unregelmäßig gezahlt werden konnten, sondern z. B. auch die Zinszahlungen der Stipendienkassen und die Naturalieneinnahmen für das Konviktorium nur teilweise oder gar nicht flossen, sodass aus anderen, selbst bereits beeinträchtigten Kassen zugeschossen werden musste.37 Dazu kamen Schwierigkeiten bei der Anlieferung der Naturalien, da die Bauern kaum noch Pferde hatten, die verbliebenen samt den Wagen oft für die preußische Besatzung fahren mussten und die Wege unsicher waren.38

Ein eigentlich rein amtlich angelegter Brief des dafür verantwortlichen Einnehmers des Ortes Brena, Johann Gottfried Cramer, an den Administrator und Universitätsaktuar Scharffenberg vom 6. April 1761 lässt die private Not der Menschen erkennen:


Trotz aller Mühe hat er es »nicht dahin bringen können, daß die Dorfschaften [das Getreide, Vn.] abgefahren hätten. Die gröste Noth aeußert sich aber nunmehro, da wir in Brena zwey gens d’Armes haben, welche auf den Böden und Scheunen alle vorhandene Vorräthe aufschreiben [und, Vn.]nicht vor wahr annehmen«, dass das Getreide der Universität gehört, »sondern selbiges wegnehmen.« 


Cramer drängt nun auf ein Schreiben der Universität, um es schützen zu können: »[…] ich habe gleich die Feder angesetzt, als obgedachte beyden H. gens d’Armes bey mir gewesen sind, welche mir auch solches schleunig nach Leipzig zu melden aufs Leben eingebunden haben, wiedrigenfals muesten selbige nach ihrer ordre selbiges wegnehmen, ich bitte nochmals gantz gehorsamst baldige geneigte Antwort aus, weil ich mir selbst befohlen es durch mein Expressen nach Leipzig zumelden, indem es keinen Verzug litte, o welche große Noth, wo wollen wir bleiben, doch Gott wird alles zu einen guten Ende leiten, nehmen Sie meine Schreibart nicht übel, sie ist in der grösten Consternation geschehen, gleich da selbige aus meinen Hauße waren […].«39

Nach dem Ende des Siebenjährigen Krieges verbesserte sich die Situation der Universität nicht sofort, da, wie oben bereits erwähnt, die Zinsen für ganz Sachsen von den bis dahin üblichen 5 auf 3 % abgesenkt wurden und daher neue Wege für die Stabilisierung der Finanzlage gefunden werden mussten.40

Soweit einige Beispiele, die zeigen sollten, auf welch unterschiedliche Bereiche sich Gottscheds Amtstätigkeit erstreckte und wie vielfältig die Informationen sind, die aus einer intensiven Beschäftigung damit gewonnen werden können. Sie sollten demnach verdeutlichen, dass es sich lohnt, mit dem »Amtlichen Schriftwechsel« die noch kaum bekannten universitären Tätigkeitsfelder Gottscheds durch eine Publikation zu erschließen, zumal Gottsched exemplarisch für andere Funktionsträger steht und über die Dokumente Einblicke in die – 
gerade für das 18. Jahrhundert – bisher wenig erforschte Organisation und Selbstverwaltung der Universität Leipzig gewonnen werden können.


  1. 1Johann Christoph Gottsched, Briefwechsel unter Einschluß des Briefwechsels von Luise Adelgunde Victorie Gottsched. Historisch-kritische Ausgabe, im Auftrage der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig hg. von Detlef Döring (†) und Manfred Rudersdorf, Band 1: 1722–1730, hg. und bearb. Detlef Döring, Rüdiger Otto und Michael Schlott unter Mitarbeit von Franziska Menzel, Berlin / New York 2007, S. LI f.

  2. 2So wird bei Schreiben an z. B. das Oberkonsistorium regelmäßig nach der eindeutigen Bezugnahme auf ein von dort eingetroffenes Schriftstück dessen Inhalt kurz zusammengefasst (was grafisch durch Einrückung angezeigt wird) und danach werden die ­angeforderten Informationen, evtl. Punkt für Punkt, zusammengetragen.

  3. 3Reinhard Kluge (Hg.), Goethe. Amtliche Schriften, Frankfurt a. M. 1998. Diesen Punkt konnte ich noch mit Detlef Döring besprechen, dem ich für seine Unterstützung danke.

  4. 4Vgl. hierzu folgende Literatur: Karlheinz Blaschke, Die Fünf neuen Leipziger Universitätsdörfer: ein Beitrag zur Geschichte der Universität und des Leipziger Landes, Leipzig 1950; Enno Bünz, »Gründung und Entfaltung. Die spätmittelalterliche Universität Leipzig 1409‒1539«, in Senatskommission zur Erforschung der Leipziger Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte (Hg.), Geschichte der Universität Leipzig 1409‒2009, Band 1: Spätes Mittelalter und Frühe Neuzeit 1409‒1830/31, Leipzig 2009, S. 17–325; Marcus Cottin, »Die Leipziger Universitätskanonikate an den Domkapiteln von Meißen, Merseburg und Naumburg sowie am Kollegiatstift Zeitz im Mittelalter (1413‒1542). Rechtliche, wirtschaftliche und prosopographische Aspekte«, in Detlef Döring (Hg.), Universitätsgeschichte als Landesgeschichte. Die Universität Leipzig in ihren territorialgeschichtlichen Bezügen, Leipzig 2007, S. 279–312; Detlef Döring, »Anfänge der modernen Wissenschaften. Die Universität Leipzig vom Zeitalter der Aufklärung bis zur Universitätsreform 1650-1830/31«, in Geschichte der Universität Leipzig, Bd. 1 (s. o.), S. 517–771; Beate Kusche, »Ego collegiatus« ‒ die Magisterkollegien an der Universität Leipzig von 1409 bis zur Einführung der Reformation 1539: eine struktur- und personengeschichtliche Untersuchung, Leipzig 2009; Theresa Ratajszczak, Landesherrliche Bildungspolitik und bürgerliches Mäzenatentum. Das Stipendienwesen an der Universität Leipzig 1539‒1580, Leipzig 2009; Manfred Rudersdorf, »Weichenstellung für die Neuzeit. Die Universität Leipzig zwischen Reformation und Dreißigjährigem Krieg 1539–1648/1660«, in Geschichte der Universität Leipzig, Bd. 1 (s. o.), S. 327–515.

  5. 5Bünz, Gründung und Entfaltung (Fn. 4), S. 133‒138; Kusche, »Ego collegiatus« (Fn. 4), S. 131–134; Ratajszczak, Landesherrliche Bildungspolitik (Fn. 4), S. 58 f.

  6. 6Vgl. Bünz, Gründung und Entfaltung (Fn. 4), S. 17–325, besonders S. 134.

  7. 7Vgl. Universitätsarchiv Leipzig (im Folgenden UAL), Rep. III/I Nr. 120, Bl. 2–6.

  8. 8Vgl. zu den Einnahmen der Universität Blaschke, Die Fünf neuen Leipziger Universitätsdörfer (Fn. 4), S. 110–112 und zu den einzelnen Professoren UAL Rep. I/XV Nr. 90 bzw. 229.

  9. 9Vgl. UAL Rep. III/I Nr. 068–119.

  10. 10Blaschke, Die Fünf neuen Leipziger Universitätsdörfer (Fn. 4), S. 111.

  11. 11Vgl. UAL Rep. III/I Nr. 91.

  12. 12Uwe Schirmer, Kursächsische Staatsfinanzen (1456–1656): Strukturen – Verfassung – 
Funktionseliten, Leipzig 2006, S. 606–611 sowie Friedrich Gottlob Leonhardi, Leipzig um 1800. Kommentierte und mit einem Register versehene Neuausgabe der »Geschichte und Beschreibung der Kreis- und Handelsstadt Leipzig« (1799), hg. von Klaus Sohl, Leipzig 2010, S. 259–262.

  13. 13Dies geht aus einem Schreiben Gottscheds an die Kuratoren eines Königsberger Stipendiums hervor, in dem er sich gegen den Vorwurf, das Kapital unsicher angelegt zu haben, zur Wehr setzt: »Uebrigens ist unsere Steuer bis 1740, und drüber, der allersicherste Fond gewesen, den man im ganzen Lande gewußt, und würde jemand, der vor der Zeit ein Capital in dieselbe gesetzt mit Bestande Rechtens unmöglich beschuldiget werden können, daß er selbiges auf einen unsichern Fond ausgethan hätte« (UAL, Rep. III/II/II D I Nr. 13, Bl. 16 v).

  14. 14Die Festsetzung des Zinses erfolgte im 2. Separat-Artikel des Friedensvertrages zwischen Sachsen und Preußen vom 15. Februar 1763 auf Schloss Hubertusburg, vgl. http://www.ieg-friedensvertraege.de/treaty/1763%20II%2015%20Friedensvertrag%20von%20Hubertusburg/t-3-14-de.html (30.1.2018).

  15. 15Leonhardi, Leipzig um 1800 (Fn. 12), S. 260 f.

  16. 16Hauptsächlich dadurch, dass Auszahlungen der Kapitalien erfolgten, die in den Rechnungen verschiedener Kassen aufgeführt wurden; als Beispiele vgl. UAL, Rep. III/I Nr. 120, Bl. 3 v oder UAL, Rep. III/II/II D I Nr. 13, Bl. 22 r.

  17. 17Literatur allgemein: Susanne Rudolph, »Das Verhältnis zwischen städtischer und universitärer Gerichtsbarkeit«, in Detlef Döring (Hg.), Stadt und Universität Leipzig. Beiträge zu einer 600-jährigen wechselvollen Geschichte, Leipzig 2010, S. 115–127; Theresa Schmotz, Die Leipziger Professorenfamilien im 17. und 18. Jahrhundert. Eine Studie über Herkunft, Vernetzung und Alltagsleben (Quellen und Forschungen zur sächsischen Geschichte, Bd. 35), Leipzig 2012; Alexander Sembner, »Kooperation statt Konflikt. Aspekte des städtisch-universitären Verhältnisses im spätmittelalterlichen Leipzig (1409–1539)«, in Döring, Stadt und Universität Leipzig (s. o.), S. 51–85.

  18. 18UAL, Rep. II/XI Nr. 112, Bl. 1.

  19. 19An den Alten Neumarkt grenzte das Paulinum mit einigen Universitätshäusern an.

  20. 20Carl Otto Rechenberg (1689–1751), 1711 Professor des Natur- und Völkerrechts in Leipzig, seit 1715 verschiedene juristische Professuren, 1735 königlich-polnischer und kursächsischer Hof- und Justizrat.

  21. 21UAL, Rep. II/XI Nr. 112, Bl. 2.

  22. 22Ebd.

  23. 23UAL, Rep. II/XI Nr. 112, Bl. 3 ar.

  24. 24UAL, Rep. II/XI Nr. 112, Bl. 4 f.

  25. 25UAL, Rep. II/XI Nr. 112, Bl. 6 v.

  26. 26Ähnliche Unterstützung gab es auch im Siebenjährigen Krieg, vgl. als Beispiel UAL, Rep. I/XVI Nr. 39, Bl. 99 f.

  27. 27Vgl. Detlef Döring, Johann Christoph Gottsched in Leipzig. Ausstellung in der Universitätsbibliothek Leipzig zum 300. Geburtstag von J. Chr. Gottsched, Stuttgart/Leipzig 2000, S. 107–112.

  28. 28UAL, Rep. II/XIII Nr. 49, Bl. 17 v.

  29. 29UAL, Rep. II/XIII Nr. 49, Bl. 20. Das genaue Abwägen der Worte ist aus den zahlreichen Korrekturen im Entwurf ersichtlich.

  30. 30UAL, Rep. II/XIII Nr. 49, Bl. 21.

  31. 31Vgl. als Beispiel UAL, Rep. II/XIII Nr. 49, Bl. 15.

  32. 32UAL, Rep. I/XV Nr. 104a, Bl. 22.

  33. 33UAL, Rep. I/XV Nr. 104a, Bl. 28.

  34. 34UAL, Rep. I/XV Nr. 104a, Bl. 50 v.

  35. 35Georg Friedrich von Manstein (1702–1757), 1714 Edelknabe der Königin, durchlief verschiedene militärische Ränge, 1753 Obrist, 1756 Ferdinand von Braunschweig zugeordnet (2. Bataillon des altanhaltischen Regiments), Einrichtung der Leipziger Quartiere, November 1756 bis März 1757 Kommandant der Stadt Leipzig, starb am 6. Mai in der Schlacht bei Prag (vgl. »Leben […] des Herrn George Friedrichs von Manstein […]«, in Karl Friedrich Pauli, Leben grosser Helden des gegenwärtigen Krieges, Bd. 1., Halle a. d. S. 1758, S. 255–274).

  36. 36Vgl. Döring, Anfänge der modernen Wissenschaften (Fn. 4), S. 517–771, besonders S. 567. Als Beispiel für die Widerspiegelung in den Akten vgl. UAL, Rep. II/XIII Nr. 49, Bl. 27 und 31.

  37. 37Hierfür finden sich Beispiele in den Protokollen der Dezemvirn, so unter Punkt 3 des Protokolls vom 27.9.1757 (UAL, Rep. I/XVI/I Nr. 39, Bl. 103) oder Punkt 1 des Protokolls vom 30.1.1760 (UAL, Rep. I/XVI/I Nr. 39, Bl. 119).

  38. 38Vgl. UAL, Rep. III/I Nr. 114, Bl. 1 f.

  39. 39UAL, Rep. III/I Nr. 114, Bl. 5 f.

  40. 40Vgl. oben, Anm.
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Heft 19 (2018)
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