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Rechts- und Sprachtransfer in Mittel- und Osteuropa. Sachsenspiegel und Magdeburger Recht. Internationale und interdisziplinäre Konferenz in Leipzig vom 31. Oktober bis 2. November 2003. Herausgegeben von Ernst Eichler und Heiner Lück. Redaktion: Wieland Carls. (= IVS SAXONICOMAIDEBVRGENSE IN ORIENTE. Das sächsisch-magdeburgische Recht als kulturelles Bindeglied zwischen den Rechtsordnungen Ost- und Mitteleuropas. Band 1) Walter de Gruyter, Berlin 2008. VIII + 332 Seiten.

Der Sachsenspiegel ist das bedeutendste Rechtsbuch des deutschen Mittelalters. Seine Entstehung verdankt es dem anhaltischen Rechtskenner Eike von Repgow, welcher das Recht des ostfälischen Raumes zwischen 1220 und 1235 in mittelniederdeutscher Sprache niederschrieb. Somit stellt das Rechtsbuch auch ein hervorragendes Sprachdenkmal dar. Etwa gleichzeitig bildeten sich in der Kirchen-, Kultur- und Handelsmetropole Magdeburg städtische Rechtsnormen heraus, welche sich im Verlauf des 13. Jahrhunderts zu einem typenbildenden Stadtrecht, dem Magdeburger Recht, weiterentwickelten. Die aus Mitteldeutschland stammenden Rechte, das Land- und Lehnrecht des Sachsenspiegels sowie das Stadtrecht von Magdeburg, verbreiteten sich in einer stets der Praktikabilität vor Ort geschuldeten Symbiose und in reichhaltiger Varianz rasant in Ost- und Norddeutschland sowie in zahlreichen Städte und Landschaften Ostmitteleuropas, welche in den heutigen Staatsgebieten von Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Litauen, Lettland, Ukraine, Weißrussland und Russland liegen. In vielen dieser Territorien bestimmten der Sachsenspiegel und das Magdeburger Stadtrecht in den entsprechenden lokalen Bearbeitungen und Modernisierungen die Entwicklung der nationalen Rechtsordnungen bis zum 20. Jahrhundert (vgl. etwa das Zivilgesetzbuch der Republik Lettland von 1937). Eine solche geographische wie zeitliche Geltungskraft hat bis heute nie wieder ein deutscher Rechtstext erreicht. Es nimmt daher nicht wunder, dass sich die rechts- und sprachgeschichtliche Forschung sowohl in Deutschland als auch in den genannten Ländern dieses eindrucksvollen Phänomens von Rechts- und Sprachtransfer mit Akribie und Blick auf die gemeinsamen kulturgeschichtlichen Grundlagen Europas annimmt.

Mit der Einrichtung des Akademievorhabens »Das sächsisch-magdeburgische Recht als kulturelles Bindeglied zwischen den Rechtsordnungen Ost- und Mitteleuropas« im Jahre 2004 mit Arbeitsstellen in Leipzig und Magdeburg wurde die Erforschung und Dokumentation der Ausbreitung des sächsisch-magdeburgischen Rechts sowie der damit verbundenen rechtlichen und sprachlichen Wirkungen in Angriff genommen. Eine Art Bestandsaufnahme der internationalen und interdisziplinären Forschung zum Zeitpunkt des Projektbeginns präsentiert der vorliegende Band, welcher auf eine Konferenz von 2003 zurückgeht. Er vereinigt 13 Beiträge von Rechtshistoriker(inne)n, Historiker(inne)n und Sprachwissenschaftlern aus neun Ländern. Dabei handelt es sich um: Heiner Lück (Halle an der Saale): Einführung: Das sächsisch-magdeburgische Recht als kulturelles Bindeglied zwischen den Rechtsordnungen Ost- und Mitteleuropas (S. 1–28); László Blazovich (Szeged): Der Sachsenspiegel und das Recht der Zips (S. 29–36); Friedrich Ebel (Berlin): Von der Elbe zur Düna – Sachsenrecht in Livland, einer Gemengelage europäischer Rechtsordnungen (S. 37–43); Christian Hannick (Würzburg): Die andere Tradition: Byzantinische Einflüsse auf ostreuopäische Rechtsquellen (S. 45–60); Danuta Janicka (Toruń): Die Rezeption des Sachsenspiegels und des Magdeburger Rechts am Beispiel von Thorn im Kulmer Land (S. 61–74); Jolanta Karpavičienė: Das sächsisch-magdeburgische Recht in Litauen: Forschungsstand, Forschungsfelder und Perspektiven (S. 75–101); Olga Keller (Minsk): Geschichte, Quellen und Literatur des Magdeburger Rechts in weißrussischen Ortschaften des Großfürstentums Litauen (S. 103–140); Mykola Kobylec’kyj (L’viv): Das magdeburgische Recht als Quelle des Kodex von 1743 (S. 141–155); Rudolf Kuchar: Der slowakische Sprachraum im 14. bis 15. Jahrhundert und das Magdeburger Recht (S. 157–166); Rolf Lieberwirth (Halle an der Saale): Einführung oder Rezeption? Mittelalterlich deutsches Recht in slawischen Herrschaftsgebieten. Das Beispiel Polen (S. 167–179); Ilpo Tapani Piirainen (Münster): Auswirkungen des Magdeburger Rechts auf die Gesetzgebung des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit in der Slowakei (S. 181–205); Alexander Rogatschewski (St. Petersburg): Das Magdeburger Recht auf dem heutigen Territorium Russlands: Forschungsstand und Forschungsperspektiven (S. 207–287); Alexander Zajda (Krakau): Deutsche Einflüsse in der altpolnischen juristischen Terminologie als Widerspiegelung der Rezeption des Magdeburger Rechts (S. 289–304). Es schließen sich umfassende Register (Ortsnamen-, Personennamen-, Sach-, Rechtsquellenregister; S. 305–332) an.

In der nunmehr eröffneten Reihe dieses Akademievorhabens sind weitere Bände geplant, welche die Rezeption des sächsisch-magdeburgischen Rechts in den einzelnen Ländern zum Gegenstand haben werden. Ein Höchstmaß an etablierter internationaler Kooperation, die sich auch in der Zusammensetzung der vorhabenbezogenen Kommission widerspiegelt, bietet die Gewähr dafür, dass die Folgebände eine hohe Qualität und internationale Akzeptanz aufweisen werden.

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Heft 1 (2008)
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ISSN:
1867-7061

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