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Sächsische Landesherrschaft contra Wittenberger Reformation

Die Kirchen- und Religionspolitik Herzog Georgs von Sachsen

Im Jahr 1893 wurde im Zuge der Planung, eine Königlich-Sächsische Kommission für Landesgeschichte zu gründen, auch die Herausgabe des Briefwechsels Herzog Georgs des Bärtigen konzipiert. In der konstituierenden Sitzung im Jahr 1896 wurde schließlich unter anderem die Kommission »Akten und Briefe Herzog Georgs von Sachsen« gegründet, welcher der Direktor des Hauptstaatsarchives Dresden, Paul Hassel, der Leipziger Professor für Kirchengeschichte Theodor Brieger sowie der Leipziger Professor für Neuere Geschichte Erich Marcks vorstanden. Noch im selben Jahr begann der Dresdner Professor für Geschichte Felician Geß mit dem Editionsvorhaben – allerdings mit der Beschränkung auf die Kirchenpolitik. In insgesamt drei Bänden sollte die gesamte kirchenpolitische Korrespondenz Georgs ediert werden. 1905 erschien dann der erste Band mit insgesamt 772 Textdokumenten.1 »Um die Sammlung nicht gar zu hoch anschwellen zu lassen«, wie er im Vorwort schrieb, setzte der Bearbeiter erst mit den Texten ab 1517 ein. Luthers Thesenanschlag und die damit verbundene aufkommende Kritik am päpstlichen Ablasswesen waren für Geß das Kriterium, die Edition erst hier beginnen zu lassen. Die ersten siebzehn Regierungsjahre blieben somit unberücksichtigt. Doch diese von Geß sachlich begründete Eingrenzung ist nicht gerechtfertigt. Wie der Historiker Christoph Volkmar in seiner 2008 erschienen Monographie »Reform statt Reformation« darlegte, ist auch Georgs Kirchenpolitik in den ersten beiden Regierungsjahrzehnten hochinteressant.2

Der erste Band endet mit dem Jahr 1524. In zwei weiteren Bänden sollten die Jährgänge bis zu Georgs Tod 1539 folgen. Doch nur noch ein Folgeband, der bis 1527 reicht, kam zustande und wurde 1917 veröffentlicht.3 Somit liegen insgesamt 1 525 Texte zu Georgs Kirchenpolitik in den beiden Bänden vor. Die Bedeutung der bisher fragmentarischen Edition ist für die Reformationsgeschichtsforschung von hohem Wert. Als ein »Standardwerk der Reformationsgeschichte in Sachsen« bezeichnet die Sächsische Biographie im Artikel für Felician Geß die beiden Textbände.4

Infolge des Ersten Weltkrieges wurde die Weiterführung der Edition erschwert. Felician Geß konnte bis zu seinem Tod 1938 dennoch die wichtigsten Vorarbeiten leisten, sodass ein Abschluss des Projektes in Aussicht war. Das Material wurde darauf der Historikerin Elisabeth Werl zur weiteren Bearbeitung übergeben. Durch verschiedene Umstände kam jedoch der Abschluss der Edition nicht zustande. 1985 wurden zumindest die beiden vorhandenen Bände für die Jahrgänge 1517 bis 1527 vom Zentralantiquariat der DDR in Leipzig als Reprintausgaben veröffentlicht.5 In Westdeutschland erschien die gleiche Ausgabe in der Reihe »Mitteldeutsche Forschungen«.6

Auf der Grundlage der Vorarbeiten Werls wurde die Bearbeitung 2002 im Vorhaben der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig »Quellen und Forschungen zur Sächsischen Geschichte« wieder aufgenommen. In den zurückliegenden Jahren konnten über 3 000 Dokumente in Bundesdeutschen Archiven gesichtet und kopiert werden, um sie für die Edition zu bearbeiten. So wurde im Dezember 2009 das Manuskript für den dritten Band, er umfasst die Jahre 1528 bis 1534, abgeschlossen.7 2012 wird der vierte und letzte Band für die Regierungsjahre 1535–1539 folgen.

Damit läge eine von nur wenigen Korrespondenzen eines mitteldeutschen Fürsten der Frühen Neuzeit als Edition vor. Daneben ist die sechsbändige »Politische Korrespondenz des Herzog und Kurfürsten Moritz von Sachsen«8 und die dreibändige quellennahe Monographie zu Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen, die zwischen 1903 bis 1908 von Georg Mentz herausgegeben wurde und im Anhang des 1. und 3. Bandes über 100 Dokumente und Briefe des Kurfürsten wiedergibt,9 zu nennen.

Dass die Edition der Korrespondenz Herzog Georgs, insbesondere im Blick auf dessen Kirchenpolitik, wissenschaftlich höchst interessant ist, hat vor allem drei Gründe:

1. Georgs frühe Regierungsjahre, in denen im Nebeneinander von zwei Regierungslinien – den ernestinischen Kurfürsten und den albertinischen Herzögen – der wirtschaftliche und territoriale Zuwachs genutzt wurde, um den sächsischen Territorialstaat zu stabilisieren,

2. Georgs antilutherische Haltung im Gegensatz zu seinen benachbarten Vettern, den sächsischen Kurfürsten, die Luther schützten und die Reformation förderten,

3. Georgs Bemühen um eine konfessionelle Stabilität in seinem Fürstentum – im Blick auf seine Untertanen und zunehmend auch im Blick auf einen möglichen Regierungsnachfolger.

1. Georgs frühe Regierungszeit

Herzog Georg wurde am 13. August 1471 als ältester Sohn Herzog Albrechts des Beherzten geboren. Seine Mutter, Herzogin Sidonia von Sachsen,10 war eine Tochter des Böhmenkönigs Georg von Podiebrat, der 1464 als »Hussitenkönig« vom Papst zum Ketzer erklärt wurde. Einige Monate vor der Geburt Georgs verstarb der gebannte König. Sidonia, fest in der spätmittelalterlichen Frömmigkeit verankert, war es ein großes Anliegen, durch Bußleistungen die ewige Verdammnis des Vaters abzumildern. In diesem Licht wurde der gleichnamige Sohn als ein frommer Christ der Römischen Kirche erzogen.11

Zugleich erlebte Georg den enormen Machtgewinn der wettinischen Herrschaft am Ende des 15. Jahrhunderts. Bereits 1423 wurde den Wettinern Kursachsen und damit die reichspolitisch wichtige Kurwürde verliehen. 1482, nach dem Tod des Thüringer Landgrafen Wilhelm des Tapferen, fiel an Kurfürst Ernst und dessen Bruder Albrecht die Landgrafschaft. Somit besaßen die Wettiner nach den Habsburgern das Territorium mit dem größten Machteinfluss im Reich.

Die zahlreichen Silberfunde im Erzgebirge bewirkten einen großen wirtschaftlichen Aufschwung. Vor diesem Hintergrund wurde 1485 die Landesherrschaft in der sogenannten Leipziger Teilung unter den Brüdern geteilt.12 Die ernestinisch-sächsische Linie erhielt den Kurkreis um Wittenberg und Torgau, weite Teile Thüringens und die Kurwürde. Die albertinisch-sächsische Linie erhielt den Meißner Kreis um Meißen und Dresden, weite Teile des Erzgebirges sowie die Stadt Leipzig.

Eigentlich war für Georg eine geistliche Laufbahn vorgesehen.13 Schon 1484 erhielt er deshalb ein Kanonikat in Mainz, nachdem sein ernestinischer Vetter, Albrecht von Sachsen, gestorben war. Doch mit der Landesteilung benötigte die albertinische Linie einen eigenen Regierungsnachfolger. Schon 1488 wurde der erst siebzehnjährige Georg von seinem Vater Albrecht als Regent eingesetzt, weil der sich als Statthalter der Niederlande vorwiegend außerhalb von Sachsen aufhielt.14 Nach dem Tod Albrechts am 12. September 1500 übernahm er die albertinische Landesherrschaft ganz.


Die Herrschaftslinie der Ernestiner unter Kurfürst Friedrich dem Weisen begann um 1500, das ernestinische Kursachsen als Territorium auszubauen. In Torgau und Wittenberg wurden die vorhandenen Schlösser in nur wenigen Jahren zu repräsentativen Residenzen erweitert. 1502 gründete Friedrich in Wittenberg die kursächsische Universität, die sich durch ihre humanistische Ausrichtung als moderne Alma mater präsentierte.

Im albertinischen Herzogtum Sachsen ist eine ähnliche Entwicklung zu beobachten. Georg baute in seiner Regierungszeit Dresden zur Residenzstadt aus.

Die Albrechtsburg in Meißen, die man erst 1471 als modernes Residenzschloss der Wettiner errichtet hatte, wurde von den Albertinern nie vollends als Residenz genutzt.

Allein der rasante Ausbau neuer wettinischer Residenzschlösser zeigt, dass die beiden sächsischen Linien zu Beginn des 16. Jahrhunderts aus dem ›Vollen schöpfen‹ konnten. Leipzig erhielt 1497 und 1507 das kaiserliche Privileg, drei Jahrmärkte abzuhalten, die als Reichmessen unter kaiserlichem Schutz standen. Hier wurde für die Ernestiner und Albertiner das im Erzgebirge gewonnene Silber in Vermögen umgemünzt.


Georgs Bruder Heinrich wurde 1499 durch die »Väterliche Ordnung« als Gubernator von Friesland eingesetzt und hatte somit eine eigene Landesherrschaft. Doch nur nach wenigen Jahren zeigte sich, dass sein politisches Geschick nicht reichte, um Friesland zu regieren. 1504 holte Georg den Bruder zurück ins sächsische Herzogtum und vermied damit, dass Heinrich von den Friesen »aufgerieben« wurde. Er überließ Heinrich eine eigene Residenz in Freiberg, die Ämter Freiberg und Wolkenstein sowie ein Jahresgeld von 13 000 Gulden.15


Bildungspolitisch war auch Georg daran interessiert, die bisher scholastisch geprägte Universität Leipzig in eine moderne Bildungseinrichtung zu verwandeln. Georg war selbst theologisch gebildet, obwohl sich eine akademische Ausbildung an einer Universität nicht nachweisen lässt. Er stand unter anderem mit dem Humanisten Erasmus von Rotterdam in Korrespondenz, mit eigenhändig geschriebenen lateinischen Briefen. 1516 ließ er in Leipzig einen Lehrstuhl für Griechisch einrichten und berief darauf 1517 den Gräzisten Petrus Mosellanus.16

2. Georgs antilutherische Haltung

Dem Wittenberger Reformator Martin Luther gegenüber zeigte sich Herzog Georg zunächst aufgeschlossen. Nach der Veröffentlichung von Luthers 95 Thesen war er bereit, diese im Herzogtum zu verbreiten. In diesem Zusammenhang stand die Leipziger Disputation zwischen Johann Eck aus Ingolstadt und dem Wittenberger Theologieprofessor Andreas Bodenstein (genannt Karlstadt), zu der schließlich auch Martin Luther als Disputant hinzugezogen wurde.17

Georg setzte diese Disputation gegen den Willen der Universitätstheologen und des Merseburger Bischofs Adolf von Anhalt durch. Noch im Mai 1519 ließ der Herzog Luther wissen, dass trotz »allerley vorkommen« er nicht in seiner Ungnade stehe, aber man in Leipzig darüber reden wolle.18 Die Leipziger Disputation wurde für Herzog Georg schließlich zum Schlüsselereignis seiner Feindschaft gegen Luther und die Wittenberger Reformation. Als Luther in seiner Argumentation äußerte: »non omnes articuli Hussitici sunt haeretici«19, soll Georg aufgebracht laut ausgerufen haben: »Das walt die Sucht!«, wie sich noch Jahre später der Theologe Sebastian Fröschel in seinem Bericht erinnerte. Hinter dieser Aussage stand natürlich auch das von Georgs Mutter vermittelte Trauma, dass der Großvater wegen seiner hussitischen Haltung zum Ketzer erklärt wurde.

Fortan war im albertinischen Sachsen von Georg eine Kirchen- und Religionspolitik gegen Luther, gegen evangelische Untertanen und schließlich auch gegen evangelische Fürsten und Städte vorgegeben.

Als im Dezember 1519 Luthers »Sermon von dem hochwürdigen Sakrament des heiligen wahren Leichnams Christi«20 im Druck erschien, holte Georg erstmals zum Schlag gegen den Wittenberger Reformator aus. In einem Brief an den sächsischen Kurfürsten Friedrich beschwerte er sich, dass diese Schrift für die böhmischen Ketzer, also für die Hussiten, eine deutliche Unterstützung sei.21 Er bat den Kurfürsten, solche Schriften Luthers zu verbieten, um ketzerischen Aufruhr und Aufstand im Land zu vermeiden.

Immer wieder brach in den folgenden Jahren die Feindschaft Georgs gegenüber Luther auf. Reichspoltisch versuchte der Herzog, das Wormser Edikt von 1521,22 wodurch über Luther die Reichsacht verhängt wurde, geltend zu machen. Doch fehlte hier die nötige Unterstützung durch Papst und Kaiser.

Im Januar 1522 erwirkte Herzog Georg beim Nürnberger Reichskammergericht ein Mandat, das evangelische Gottesdienste sowie die Verheiratung von Geistlichen, Mönchen und Nonnen in allen weltlichen und geistlichen Fürstentümern verbot.23

Die Durchsetzung des Mandats gelang ihm selbst in seinem eigenen Fürstentum nur mit Mühe. Reichsweite Gültigkeit des Nürnberger Reichsmandates blieb bis zu seinem Tod ein immer wieder erklärtes, aber nie erreichtes Ziel.

Die antilutherische Haltung bewirkte ein zunehmend gespanntes Verhältnis zu den ernestinischen Vettern. Konfliktreich wurde die Lage vor allem, als Kurfürst Johann 1525 die Landesherrschaft übernahm und nicht nur – wie sein Bruder Kurfürst Friedrich der Weise – Luther unterstützte und vor allem vor der Vollstreckung der Reichsacht schützte, sondern aktiv die Reformation förderte und mit Hilfe der Wittenberger Reformatoren eine kirchliche Neuordnung auf den Weg brachte.

3. Georgs Vorgehen gegen evangelische Tendenzen in seinem Territorium

Georgs Ablehnung gegenüber Luther und der Wittenberger Reformation hatte zur Folge, dass er nach innen entschlossen gegen die evangelische Bewegung in seinem Land vorging.24

Als der Herzog 1521 erfuhr, dass in Döbeln evangelische Gottesdienste stattfanden, bei denen man einen regen Zulauf verzeichnete, ließ Georg den Stadtrat weitgehend absetzen und die »Martinianer« Haftstrafen verbüßen.25

Als im Herbst 1522 Luthers Übersetzung des Neuen Testamentes26 auch im sächsischen Herzogtum verbreitet wurde, ordnete er bei Strafe an, dass alle Exemplare abzuliefern seien.27 Nur wenige kamen diesem Befehl jedoch nach.

Vor allem in Leipzig nahm die evangelische Bewegung unter den Bürgern zu.28 Das wurde besonders dadurch begünstigt, dass in den nahegelegenen kursächsischen Dörfern seit 1529 evangelische Gottesdienste stattfanden. So liefen die Leipziger in den 1530er Jahren sonntags in die kursächsischen Dörfer, z. B. nach Albrechtshain oder Holzhausen im Amt Grimma, zum evangelischen Gottesdienst. Herzog Georg reagierte mit deutlicher Schärfe auf diese Vorgänge. Im September 1532 erließ er ein Mandat, das den Besuch evangelischer Gottesdienste in Kursachsen verbot. Wer dagegen verstieß, sollte des Landes verwiesen werden.

Im März 1533 wurde die evangelische Bewegung in Leipzig auf die Spitze getrieben, als man den Juristen und Lutheranhänger Augustin Specht mit evangelischen Zeremonien beisetzte. Der Trauerzug glich einer Demonstration der evangelischen Bürger. Herzog Georg forderte darauf die Bestrafung der Evangelischen Leipziger. Zum Osterfest sollten all diejenigen, die nicht an der Beichte und an der Messe teilnahmen, des Landes verwiesen werden. Kleine Blechmarken, die alle in der Beichte erhielten und anschließend auf dem Rathaus abgeben sollten, dienten der Kontrolle. Die evangelischen Leipziger wandten sich darauf an Luther, der sie bestärkte, sich nicht in ihrem christlichen Gewissen kontrollieren zu lassen, sondern frei zu sein. Georg zeigte sich aber unnachgiebig, beschwerte sich bei dem sächsischen Kurfürsten über Luthers Einmischung und wies wenige Wochen später fast 80 Bürger aus, die zu Ostern nicht das Abendmahl nach römischem Brauch empfingen.

Georgs Kirchenpolitik war Ende der 1520er Jahre auch zunehmend davon geprägt, unter seinen Söhnen einen kirchenpolitisch konformen Regierungsnachfolger zu etablieren. In diesem Zusammenhang stand Georgs Bestreben, jeglichen lutherischen Einfluss von den Albertinern fernzuhalten. Das galt auch für die Familie des in Freiberg residierenden Bruders, Herzog Heinrich von Sachsen.29 Im Oktober 1528 kam es hier zum ersten Zwischenfall, als drei Nonnen – unter ihnen die Fürstentochter Ursula von Münsterberg – aus dem Freiberger Magdalenerinnenkloster flohen. Anfang 1529 stellte Herzog Georg seinen Bruder Heinrich zur Rede, als dessen Gemahlin, Herzogin Katharina, in diese Vorgänge hineingezogen wurde. Die Laienschwester Martha Lehmann sagte am Dresdner Hof aus, Katharina hätte im Kloster Lutherschriften verbreitet. Herzog Heinrich reagierte umgehend und konnte in einem weiteren Verhör den Verdacht ausräumen. Doch Georgs Vermutung, dass Heinrichs Gemahlin Sympathien für Luther und die Reformation zeigte, blieb bestehen und war nicht ganz unbegründet. Denn die aus dem Haus Mecklenburg stammende Herzogin zeigte bereits ab 1525 erste Sympathien für Luther. Im Kondolenzschreiben auf den Tod Kurfürst Friedrichs des Weisen schrieb sie an Kurfürst Johann, dass auch sie nun das Wort Gottes angenommen hätte. Bei einem Aufenthalt am Torgauer Hof im Mai 1531 hielt Luther eine Predigt vor Katharina und Heinrich. 1533 kam der lutherische Theologe Georg Schumann als Prediger an den Freiberger Hof. 1537 wurde schließlich mit starker Unterstützung Kursachsens offiziell die Reformation in Heinrichs Territorium eingeführt. Zugleich bemühte sich Kurfürst Johann Friedrich darum, Heinrich in den Schmalkaldischen Bund aufzunehmen. Das protestantische Bündnis wurde infolge des Augsburger Reichstages 1530 geschlossen. Mit dem Eintritt Heinrichs wäre der Bund in der albertinisch-sächsischen Linie etabliert gewesen und hätte Georg im militärischen Ernstfall in große Bedrängnis gebracht. Die Schmalkaldischen Bundesgenossen zeigten sich verhalten und fürchteten vielmehr den Einfluss Georgs auf dessen Bruder Heinrich und damit auf das Bündnis. Sie machten zur Bedingung, dass Heinrichs Sohn Moritz künftig am kursächsischen Hof erzogen werde. Diese Forderung war nicht ganz unbegründet, denn schon seit langem versuchte Georg über Heinrichs Söhne August, Severin und Moritz, die lutherischen Tendenzen am Freiberger Hof einzudämmen.

Die jungen Herzöge sollten möglichst von der evangelischen Bewegung ferngehalten und deshalb am Hof eines altgläubigen Fürsten erzogen werden.30 in Leipzig feierlich die Einführual Albrecht nach Halle geholt. 1534 wechselte der junge Herzog an den Dresdner Hof und wurde somit direkt unter die »Fittiche« Georgs genommen. Für Heinrichs zweiten Sohn Severin bemühte sich Herzog Georg darum, diesen an den Hof König Ferdinands nach Innsbruck zu schicken, was im April 1533 auch gelang. Doch im selben Jahr verstarb Severin dort plötzlich. Herzog August war als Administrator für das Bistum Naumburg-Zeitz vorgesehen. Zur Vorbereitung auf dieses Amt sollte er am Dresdner Hof erzogen werden. Doch Heinrich erkannte die Absichten Georgs, August für seine Zwecke kirchenpolitisch zu profilieren, und bat deshalb den Kurfürsten um Unterstützung. Nach einer Verständigung mit Kurfürst Johann Friedrich entgegnete er Georg, dass der Kurfürst die Schutzherrschaft über das Bistum habe und somit über die Besetzung der Administratorenstelle selbst bestimmen könnte. Georgs Pläne für August wurden somit unterbunden.

Neben dem Bruder Heinrich zeigte auch Georgs Schwiegertochter, Herzogin Elisabeth, Sympathien für Luther und die Reformation.31 Die 1502 geborene Landgrafentochter war eine Schwester Landgraf Philipps von Hessen und lebte seit März 1519 als Gemahlin Herzog Johanns am Dresdner Hof. Durch den Einfluss Landgraf Philipps und Kurfürst/Herzog Johann Friedrichs gelangte Elisabeth nach 1526 zunehmend zu lutherischen Erkenntnissen. Im Oktober 1530 versprach Johann Friedrich der Herzogin, ihr neue Lutherschriften zu schicken. 1533 kam es schließlich zum Streit zwischen Herzog Georg und seiner Schwiegertochter. Dabei nutzte sie ihre Verbindung zu Landgraf Philipp und Kurfürst Johann Friedrich, um sich am Dresdner Hof mit ihrer evangelischen Haltung behaupten zu können. Herzog Georg befürchtete, dass wegen der Haltung der Schwiegertochter sein ältester Sohn und Regierungsnachfolger das evangelische Bekenntnis annehmen könnte. Eine eigene Hofhaltung untersagte der Landesherr deshalb. In mehreren Briefen an Philipp und Johann Friedrich schrieb die Herzogin über ihre Befürchtungen, man könnte sie zum altgläubigen Bekenntnis zwingen. Im Februar 1533 wandten sich deshalb Johann Friedrich, Herzog Ernst von Braunschweig und Herzog Heinrich von Mecklenburg an Georg, zeigten sich besorgt über die »beschwerlichen sachen« zwischen ihm und seiner Schwiegertochter und baten den Herzog um ein Treffen in Naumburg, um gemeinsam mit Landgraf Philipp über den Konflikt zu sprechen.32 Georg lehnte den angebotenen Verhandlungstag mit der Begründung ab, Landgraf Philipp sei als ihr Bruder nicht ihr rechtmäßiger Vormund.33 Nur Elisabeths Gemahl Herzog Johann sei berechtigt, darüber zu verhandeln und zu entscheiden. Johann selbst antwortete dem Schwager, die Auseinandersetzung zwischen Elisabeth und Georg sei aus väterlicher Wohlmeinung geschehen und mittlerweile beigelegt. Doch dem widersprechend gelangten immer wieder Klagen der Herzogin an Landgraf Philipp und Kurfürst Johann Friedrich. Als Elisabeth 1537 ihren Witwensitz Rochlitz bezog, förderte sie dort die Reformation und stellte noch im selben Jahr den evangelischen Theologen Anton Musa als Prediger ein.34

Ende Januar 1534 starb Georgs Tochter Magdalena, Markgräfin von Brandenburg, bei der Geburt ihres Sohnes, der einige Tage später ebenfalls starb. Georgs Ehefrau, Herzogin Barbara, traf die Nachricht so sehr, dass auch sie kurz darauf ihrer Krankheit erlag. Georgs Vetter, Kurfürst Johann Friedrich, ließ dem trauernden Herzog, trotz der kirchenpolitischen Entzweiung, ein Gemälde von Lukas Cranach überreichen. Sein Bruder Heinrich in Freiberg sagte dem Herzog zu, er werde seinen Geistlichen befehlen, dass sie für die Seele der Verstorbenen, als eine »Christliche vnnd löbliche Fürstinne«, Gott bitten sollten.35

In Herzog Georgs eigener Familie zeichneten sich in gleicher Zeit zunehmend Probleme in der Frage ab, wer nach seinem Tod die Landesherrschaft übernehmen könnte. Die Ehe zwischen seinem ältesten Sohn Johann und Elisabeth blieb kinderlos. Briefe Elisabeths an den Ernestiner Johann Friedrich von Sachsen machen deutlich, dass sie deshalb am Dresdner Hof häufigen Angriffen ausgesetzt war.

Georgs jüngerer Sohn Friedrich litt unter einer Krankheit, die ihn nur bedingt regierungsfähig erscheinen ließ. Hatte Friedrich noch 1534 bei Abwesenheit des Vaters die politischen Geschäfte im Land geführt, trat er in den folgenden Jahren zunehmend in den politischen Hintergrund. Die unzureichende Familiensituation spitzte sich schließlich zu, als Herzog Johann im Januar 1537 starb. Georg stand vor der Wahl, das Herzogtum nach seinem Tod in die Hände seines Bruders Heinrich fallen zu lassen und damit den Dresdner Hof der Wittenberger Reformation preiszugeben oder die Landesherrschaft seinem eigentlich regierungsunfähigen Sohn Friedrich mit politischem Geschick zuzuspielen. Im April 1537 berief Herzog Georg deshalb seine Landstände nach Leipzig.36 Die Pläne des Herzogs waren abenteuerlich und zeigten die zunehmende Verzweiflung des betagten Landesherrn. Die Landstände sollten die Regierungsnachfolge Herzog Friedrichs bestätigen und ihm nach Georgs Tod einen Regierungsausschuss von 24 Mitgliedern zur Seite stellen. Mit Beunruhigung nahm man am kursächsischen Hof die Verhandlungen in Leipzig wahr. Johann Friedrich ließ von seinem Kanzler, Gregor Brück, prüfen, ob diese Entscheidung dem »Brüderlichen Vertrag« von 1505 entspreche und somit rechtens sei. Mit Bedauern musste der kursächsische Kanzler feststellen, dass Georg hier juristisch vollkommen korrekt gearbeitet hatte und sprach dem kranken Sohn sogar noch gewisse politische Fähigkeiten zu.37 Brück schlug vor, Georg und Heinrich sollten doch im Einvernehmen die Nachfolge regeln.

Im Januar 1539 wurde Georgs Sohn Friedrich mit Elisabeth von Mansfeld vermählt. Nur wenige Wochen später erinnerte Georg seine Räte an ihre Zusage von 1537, seinen Sohn als Regierungsnachfolger anzunehmen. Schon jetzt sollten sie dem jungen Herzog die Erbhuldigung leisten, wofür sie Anfang März zu einem Landtag zusammenkommen wären. Doch am 15. März starb Friedrich an den Folgen seiner Krankheit, wodurch die gewagten Nachfolgepläne zunichte gemacht waren.

Ein letzter Versuch, das Herzogtum vor der Reformation zu retten, war ein geändertes Testament,38 das am 30. März 1539 – nur wenige Tage vor seinem Tod – Georgs Kanzler Simon Pistoris verlas. Diesem folgend sollte das Herzogtum nach Georgs Tod an den Kaiser als Reichslehen zurückfallen, wenn Herzog Heinrich und dessen Söhne am lutherischen Bekenntnis festhalten sollten.

Am 17. April 1539 starb auch Herzog Georg. Ungeachtet des letzten Willens übernahm Herzog Heinrich mit Unterstützung Kursachsens und Hessens die Landesherrschaft. Bereits im Mai trafen sich Kurfürst Johann Friedrich und Herzog Heinrich gemeinsam mit Herzog Moritz in Annaberg, um über weitere kirchenpolitische Schritte zu beraten. Schließlich wurde Pfingsten 1539 in Leipzig feierlich die Einführung der Reformation im albertinischen Sachsen bekanntgegeben. Am Rande des Festaktes beschlossen Johann Friedrich und Heinrich gemeinsam mit den Wittenberger Reformatoren, auf welchem Weg die Reformation landläufig durchgesetzt werden könnte. Damit war Georgs Bemühen in seinen letzten Regierungsjahren, eine konfessionelle Stabilität über seinen Tod hinaus zu sichern, zunichte gemacht worden. Nahezu ungehindert konnte sein Bruder und Regierungsnachfolger Heinrich die Reformation im Herzogtum Sachsen durchsetzen.

Fazit

Herzog Georg von Sachsen gehörte ohne Zweifel zu den bedeutenden Fürsten in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Anknüpfend an die Entscheidung von 1485, Sachsen in zwei Landesherrschaften zu teilen, baute er in den ersten Regierungsjahrzehnten sein Herzogtum mit modernen Mitteln zum bedeutenden Territorialstaat aus.

Sein Bruch mit Martin Luther und der von Kursachsen geförderten Wittenberger Reformation setzte Georgs Kirchenpolitik in ein schwieriges Spannungsverhältnis. So wurde sein kirchenpolitisches Handeln zunehmend zum verbissenen Kampf um eine konfessionelle Stabilität gegenüber der evangelischen Bewegung im Land und gegenüber den lutherischen Affinitäten in der eigenen Familie.

Unter all diesen Aspekten gehört die Kirchenpolitik Herzog Georgs von Sachsen zu den interessantesten Feldern in der Reformationsgeschichte.

  1. 1Felician Geß (Hg.), Akten und Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs von Sachsen, Erster Band: 1517–1524, Leipzig 1905.
  2. 2Christoph Volkmar, Reform statt Reformation. Die Kirchenpolitik Herzog Georgs von Sachsen 1488–1525, Tübingen 2008.
  3. 3Felician Geß (Hg.), Akten und Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs von Sachsen, Zweiter Band: 1525–1527, Leipzig 1917.
  4. 4Siegfried Hoyer, »Geß, Felician«, in Martina Schattkowsky (Hg.) Sächsische Biografie, http://www.isgv.de/saebi/Felician_Geß_(1861–1938) (18.1.2010).
  5. 5Felician Geß (Hg.), Akten und Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs von Sachsen, Erster Band: 1517–1524, Nachdruck der Ausg. Leipzig 1905, Leipzig 1985; Felician Geß (Hg.), Akten und Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs von Sachsen, Zweiter Band: 1525– 1527, Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1917, Leipzig 1985 bzw. Köln/Wien 1985.
  6. 6Mitteldeutsche Forschungen, Sonderreihe Quellen und Darstellungen in Nachdrucken, Band 6, 1 und 6, 2.
  7. 7Heiko Jadatz und Christian Winter (Hg.), Akten und Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs von Sachsen, Dritter Band 1528–1534, (im Druck).
  8. 8Politische Korrespondenz des Herzogs und Kürfürsten Moritz von Sachsen, 6 Bände, Leipzig/Berlin 1900–2006. (Bibliographische Angaben zu den einzelnen Bänden vgl. den Beitrag von Christian Winter im vorliegenden Heft, Fn. 2).
  9. 9Georg Metz (Hg.), Johann Friedrich der Grossmüthige 1503–1554, 3 Bände, Jena 1903–1908.
  10. 10Elisabeth Werl, »Herzogin Sidonia von Sachsen und ihr ältester Sohn Georg«, in Herbergen der Christenheit 3 (1959), S. 8–19.
  11. 11Vgl. den Briefwechsel zwischen Sidionia und Georg: Sven Rabeler, Alexander Kursawe und Claudia Ulrich (Bearb.), »Briefe der Herzogin Sidonia von Sachsen (1449–1510) an ihren Sohn Georg (1471–1539)«, Mitteilungen der Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen 11 (2009), Kiel 2009.
  12. 12Zur Leipziger Teilung und deren Folgen vgl. u. a. Reiner Groß, »Ernestinisches Kurfürstentum und albertinisches Herzogtum Sachsen zur Reformationszeit. Grundzüge außen- und innenpolitischer Entwicklung«, in Glaube und Macht. Sachsen im Europa der Reformationszeit, Aufsätze, Dresden 2004, S. 52–60.
  13. 13Volkmar, Reform statt Reformation (Fn. 2), S. 78–82.
  14. 14André Thieme, Albrecht der Beherzte. Stammvater der albertinischen Wettiner, Erfurt 2008, S. 95 f.
  15. 15Reiner Groß, »Die albertinischen Wettiner, Herzog Heinrich von Sachsen und das friesländische Erbe«, in Herzog Heinrich der Fromme 1473–1541, Beucha 2007, S. 95–105.
  16. 16Günther Wartenberg, »Melanchthon und die reformatorisch-humanistische Reform der Leipziger Universität«, in Humanismus und Wittenberger Reformation. Festgabe anläßlich des 500. Geburtstages des Praeceptor Germaniae, Philipp Melanchthon, am 16. Februar 1997, Leipzig 1997, S. 409–415.
  17. 17Johann Karl Seidemann, Die Leipziger Disputation im Jahre 1519, Dresden und Leipzig 1843.
  18. 18D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe. Briefwechsel, Band 1,Weimar 1930, S. 380.
  19. 19»Nicht alle Artikel der Hussiten sind häretisch.«
  20. 20Martin Luther, Eyn Sermon von dem Hochwirdi||gen Sacrament/ des heyligen waren Leychnamß Christi.|| Vnd von den Bruderschafften.|| D.M.L.A.|| F[ue]r die Leyen.|| Wittenberg 1519. (VD 16: L6387) Ediert in D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe, Band 2, Weimar 1884, S. 742–758.
  21. 21Geß (Hg.), Akten und Briefe, Band 1 (Fn. 1), S. 110 f.
  22. 22Zum Wormser Edikt: Armin Kohnle, »Wormser Edikt«, in Gerhard Müller (Hg.), Theologische Realenzyklopädie, Band 36: Wiedergeburt-Zypern, Berlin / New York 2004, S. 287–291.
  23. 23Geß (Hg.), Akten und Briefe, Band 1 (Fn. 1), S. 250–252.
  24. 24Zur evangelischen Bewegung im Herzogtum Sachsen vgl. Günther Wartenberg, Landesherrschaft und Reformation. Herzog Moritz von Sachsen und albertinische Kirchenpolitik, Weimar 1987, S. 23–63.
  25. 25Geß (Hg.), Akten und Briefe Band 1 (Fn. 1), S. 227 f.
  26. 26Das Newe Testa=||ment Deůtzsch.||[Übers.v.Martin Luther; Holzschnitte v. Lukas Cranach d. Ä.] Wittenberg 1522. (VD 16: B 4318)
  27. 27Geß (Hg.), Akten und Briefe Band 1 (Fn. 1), S. 386 f.
  28. 28Zur evangelischen Bewegung in Leipzig: Heiko Jadatz, Wittenberger Reformation im Leipziger Land. Dorfgemeinden im Spiegel der evangelischen Kirchenvisitationen des 16. Jahrhunderts, Leipzig 2007, S. 77–80.
  29. 29Heiko Jadatz, »Herzog Heinrich von Sachsen als Förderer der Wittenberger Reformation und als evangelischer Landesherr«, in Herzog Heinrich der Fromme 1473– 1541, Beucha 2007, S. 75–93.
  30. 30Wartenberg, Landesherrschaft und Reformation (Fn. 24), S. 104.
  31. 31Günther Wartenberg, »Herzogin Elisabeth von Sachsen als reformatorische Fürstin «, in Martina Schattkowsky (Hg.), Witwenschaft in der Frühen Neuzeit. Fürstliche und adlige Witwen zwischen Fremd- und Selbstbestimmung, Leipzig 2003, S. 191–201.
  32. 32Jadatz und Winter (Hg.), Akten und Briefe (Fn. 7), Nr. 2204.
  33. 33Jadatz und Winter (Hg.), Akten und Briefe (Fn. 7), Nr. 2217.
  34. 34Wartenberg, »Herzogin Elisabeth …« (Fn. 31), S. 193–195.
  35. 35Jadatz und Winter (Hg.), Akten und Briefe (Fn. 7), Nr. 2397.
  36. 36Hessisches Staatsarchiv Marburg, PA 2567, Bl. 80–83.
  37. 37Sächsische Staatsarchive, Hauptstaatsarchiv Dresden, 10024 Loc. 10041/12, Bl. 119–130 [erstes Gutachten] und Loc. 10041/12, Bl. 109-116 [zweites Gutachten].
  38. 38Sächsische Staatsarchive, Hauptstaatsarchiv Dresden, 10001 OU 10901.
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Heft 4 (2010)
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1867-7061

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