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Das Große Inventar als methodischer Ausweg 
aus der Datenflut? 


Vorab seien einige Begriffe geklärt. ›Denkmalpflege‹ ist kein Fach, sondern eine gesellschaftliche Aktivität. Ihr wissenschaftliches Fundament, an Landesdenkmalämtern und in Universitäten beheimatet, ist eine Anwendungs- und Bündelungswissenschaft.


Die Kunstgeschichte nimmt darin Platz neben der Restaurierungswissenschaft, Bautechnikgeschichte, Bauforschung, Stadt- und Regionalplanung, Geografie, Architektur, Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft und den historischen Hilfswissenschaften, neben der Garten- und Technikgeschichtsschreibung, Landschaftsplanung, Bauphysik, Geodäsie, Archäologie, Geologie und Chemie, der Holzschädlingskunde, Informatik, Liturgiewissenschaft, Statik, Volkskunde und Heraldik, Verwaltungs- und Steuerwesen etc. etc.1

Erstaunlicherweise hat in diesem Parlament der verschiedenen Fächer und Fachsprachen die Kunstwissenschaft immer noch den Anspruch, eine führende Rolle einzunehmen. Dies liegt u. a. an der Personalstruktur in den Fachämtern und an der Fähigkeit von Geisteswissenschaftlern, sich schnell in andere Fachwelten einarbeiten zu können.


Manch universitärem Kunsthistoriker, ja selbst manch universitärem Denk­malpfleger, ist dieser amtsdenkmalpflegerische Gemischtwarenladen zwi­schen Brikettfabrik, Bebauungsplan, Bauernkate und Basilika zu positivistisch und ist die denkmalpflegerische Beratungsarbeit in der gesellschaftlichen, juristischen und ökonomischen Realität eher fremd.


Umgekehrt sehen die bei Nieselregen auf Baustellen stehenden, hunderte von Überstunden addierenden, gern als Sündenbock vorgeführten Amtsdenkmalpfleger sehnsüchtig-skeptisch auf die vermeintlich fernab der Realität forschenden Universitätskollegen.


Soviel zur gegenseitigen Vorurteilspflege. Sie ist, wie meistens, kontraproduktiv. Ich habe übertrieben, die Realität ist durchlässiger und weniger pola­risiert, doch ein beidseitiges Wahrnehmungsdefizit müssen wir uns schon ­attestieren.


Die nächste Definition: Auch im Arbeitsfeld der Baudenkmalkunde ist dieKunstwissenschaft die Leitwissenschaft unter mehreren Partnern. ›Denkmalkunde‹ ist ein seit dem 19. Jahrhundert nachweisbarer, vor allem von Tilmann Breuer in den 1980er Jahren verbreiteter Begriff.2 Sie umfasst die Tätigkeitsfelder und die Ergebnisse der Erfassung, Beschreibung, Bewertung, Begründung, Systematisierung und Veröffentlichung der Kulturdenkmale.3 Der Unterschied zu den Arbeitsfeldern kunstwissenschaftlicher Forschung ist


  • die notwendige Beschäftigung auch mit anderen Objektgattungen als Kunstwerken. Ein denkmalkundlich Arbeitender muss auch die Bauernhaustypologie, die Funktionen eines Schiffshebewerkes oder die Konstruktionsweise einer Hyparschale soweit verstehen, dass er/sie eine gute Denkmalbegründung für das jeweilige Objekt schreiben kann. 

  • dass die Denkmalkunde immer die gesellschaftliche Bedeutsamkeit des Arte­faktes nachweisen muss. Während die Kunstwissenschaft das Kunstwerk b­eschreibt und erklärt, muss die Denkmalkunde zusätzlich die Exis­tenzberechtigung des Denkmals als öffentliches Gut anhand rechtlich v­orgegebener Bedeutungskategorien nachweisen. Die Erhaltungspflicht des Denkmaleigentümers wird erst durch Darlegung der besonderen Bedeutung und des dadurch entstehenden öffentlichen Interesses ausgelöst. Auch der Erlaubnisvorbehalt für Veränderungen wie auch die Berechtigung einer staatlichen Stelle zu deren Steuerung fußen auf dieser Denkmalbegrün
dung. 

  • dass die Denkmalkunde immer objekt-, orts- und raumbezogen arbeitet, während Kunstwissenschaft die Werke auch ohne Ortsbezogenheit, ja ggf. sogar auch unabhängig von der physischen Existenz bearbeitet.


Es gibt also Überlappungsbereiche, aber auch nicht kongruente Flächen zwischen Denkmalkunde und kunstwissenschaftlicher Forschung. 


Auch die Produkte der Denkmalkunde sind zum Teil andere als die der Kunstwissenschaft: Im konservatorischen Alltag sind es Stellungnahmen und Gutachten zum Denkmalwert von Objekten und im systematischen Arbeiten Denkmallisten, Denkmaltopografien und eben: Inventare. 


Damit sind wir bei der dritten Begriffsklärung: Wenn ich im Folgenden von ›Inventaren‹ spreche, meine ich die auch Groß- oder Fundamentalinventar genannten Bände der Kunstdenkmälertopografien, die ab 1870 systematisch in den deutschen Ländern erschienen sind. Das ›Inventar‹ unterscheidet sich von kunsthistorischen Überblickswerken und Monografien darin, dass


  • eine Landesbehörde Auftraggeber und Herausgeber ist und 

  • die Autoren eher Mitarbeiter von Denkmalbehörden und kaum universitäre Forscher waren/sind, 

  • systematisch Denkmalwerte unabhängig von Baugattungen, Kunstepochen, aktuellen Funktionen erfasst werden, 

  • Verwaltungseinheiten und nicht Kunstlandschaften die Erfassungsabschnitte vorgeben, 

  • ein Regelwerk, eine strenge Gliederung sowie Erfassungsraster und Erhebungstiefen vorgegeben sind,

  • die Disziplin des Zusammenfassens und Weglassens mehr als bei anderen Projekten gefragt ist. 


Immer entstanden und entstehen Inventare an der Schnittstelle von Wissenschaft, Verwaltung und Bewusstseinsbildung. Inventare haben seit jeher den Anspruch, 


  • die Öffentlichkeit zu überzeugen und zu bilden, 

  • durch die Veröffentlichung Anspruch zu erheben auf einen Sonderstatus des Gutes und seine Schutzwürdigkeit. (In der Anfangszeit der Inventare war der Sonderstatus als ›Gut von öffentlichem Interesse‹ eine moralischer; seit Erlass der Denkmalschutzgesetze ist dieser Sonderstatus rechtlich abgesichert.) 


Daher ist der Vorgang des Inventarisierens von Anfang an bis heute immer ein unmittelbarer Kontakt des Experten mit dem Original; idealerweise im Rahmen einer systematischen Kampagne. Das Betrachten nach möglichst ähnlichen Kriterien zu einem möglichst ähnlichen Zeitpunkt ist wesentliche Grundvoraussetzung. Methodisch sind Parallelen zur naturwissenschaftlichen Beschreibung – beispielsweise in der Botanik – vorhanden: Die Ordnung der Beschreibungen ist eine topografisch-alphabetische, hinzu kommen Disziplin der Gliederung und Sprache durch einheitliche Nomen­klatur.


Für die Alltagspraxis sind heute andere Denkmalinformationssysteme vorhanden: Denkmallisten, Denkmaltopografien, Datenbanken in Kombina­tion mit Geoinformationssystemen. Die Denkmalforschung verlagerte sich auf fallbezogene Gutachten oder das Anleiten von Gutachten Dritter (Voruntersuchungen der Bauforschung oder Restaurierung, baubegleitende Untersu
chungen).


Eine kurze Geschichte des Scheiterns? 


Seit Beginn der Inventarisationsaktivitäten im frühen 19. Jahrhundert besteht die Doppelnatur der Bau- und Kunstdenkmale als öffentlicher Besitz einerseits und tatsächliches Eigentum Dritter andererseits. 


Seither sind die Denkmalauswahl, Beschreibung, die spezifische Methodik, die Publikation an den Staat gebunden.4 Dies folgt dem theoretischen und rechtlichen Grundsatz, dass Denkmale zum kulturellen Erbe der Öffentlichkeit gehören. In anderen Sprachen werden die Kulturgüter folgerichtig auch mit ­Patrimonium (patrimonio, patrimoine, heritage) bezeichnet. Zu jedem ordentlich verwalteten Besitz gehört ein Inventar.


In Deutschland war es unter anderem Karl Friedrich Schinkel, von dem 1815 Kunstdenkmale als öffentliches Gut und Inventare als Güterverzeichnisse definiert wurden.


Entstehungsgrund für Inventare waren also nicht vertiefende Forschung und Deutung, sondern das Zusammenstellen von Beschreibung in Text und Bild zur Dokumentation der Existenz eines Objektes und seines Zu
standes.


Die ersten französischen Inventare waren eine reine statistique monumentale, die heutigen Denkmallisten entspricht. Sie entstanden in den 1840er Jahren über Fragebogen, die von Ortskundigen beantwortet und zentral gesammelt wurden.5

Zu einem wissenschaftlichen Großunternehmen wie beispielsweise den Monumenta Germaniae Historica wurde die Denkmalinventarisation seit den 1870er Jahren.


Eine dynamische, systematische kunsttopografische Erfassung gab es in nahezu allen deutschen Ländern.6 Entscheidend war immer die Bestandsaufnahme vor Ort, die Literatur- und Quellenrecherche in der Verantwortung ­eines Einzelnen oder eines kleinen Teams. Dies ist nicht nur der schon damals kargen Personalausstattung entsprechender staatlicher Institutionen geschuldet, sondern auch methodisches Programm: Das Einhalten von Bewertungsmaßstäben und Auswahlkriterien sowie Nomenklaturen ist leichter in kleinenals in größeren Teams leistbar.


In Deutschland waren Inventarisation und praktische Denkmalpflege immer institutionell verbunden. Das führte schon vor Jahrzehnten dazu, dass die chronisch geringen Personalkapazitäten der Denkmalämter zunehmend in die Beratung und Betreuung der Denkmale und ihrer Eigentümer gingen. In der Schweiz und in Frankreich, wo Denkmälerinventarisation und praktische Denkmalpflege traditionell unterschiedlichen Institutionen zugeordnet sind, war das Erarbeiten von Inventaren deutlich erfolgreicher. 


Nach Einführung der Denkmalschutzgesetze in den 1970er Jahren wurden in Ost- und Westdeutschland vorläufige Informationssysteme wie Kurzinventare, Denkmaltopografien, Denkmallisten und Datenbanken eingeführt, um einen Gesamtüberblick über den Denkmalbestand zu haben und vermitteln zu können. Dennoch sind in der DDR und in der alten BRD seit dem Zweiten Weltkrieg noch durchaus eine beachtliche Zahl beachtlicher Inventarbänden erschienen. Doch ist dies kaum mehr Ergebnis systematischer Kampagnen, sondern einzelner Projekte. 


Im Laufe der Zeit, mit dem Anwachsen zu verarbeitender Forschungs­ergebnisse, mit der Entwicklung der Denkmalkunde von der systematisierenden und beschreibenden Tätigkeit zu einer erklärenden und vernetzenden, aber auch mit einem gewissen denkmalpflegerischen Größenwahn, bekamen Inventare monströse Umfänge. Für die Herausgeber und Autoren in den Denkmalämtern, aber auch für die potentiellen Nutzer – Behörden, Planer, allgemeines Publikum – wurde das Großinventar unbeherrschbar. 


Ein vielversprechender methodischer Neubeginn der 1990er Jahre, das Inventar von Landsberg am Lech, blieb leider ein Unikat.7 Inzwischen sind in den meisten Landesdenkmalämtern sogar die Träume vom Großinventar 
begraben.


Innerhalb von 150 Jahren wurde ein zur möglichst ausgebreiteten Kenntnis eingeleitetes Informationsunterfangen verwandelt in ein in die Tiefe grabendes wissenschaftliches Grundlagenwerk. Der Intensität wurde die Exten­sität geopfert. Die Gründe: 


Erstens konnten Fundamentalinventare mit überschaubarem Aufwand und in angemessener Frist entstehen, als die Denkmalauswahl einen Bruchteil der heutigen betrug und die Grundlagenforschung über Bauten und deren Ausstattung noch in den Anfängen war. Zweitens ging die systematische Inventarisation in großen Fundamentalinventaren in der Art von »1 Mann – 
1 Jahr –1 Inventar« eigentlich schon im Ersten Weltkrieg unter. Die kurze Wieder­belebung in den 1930er Jahren und ein weiteres Mal in der Nachkriegszeit hat die Vollendung des Gesamtwerkes für alle deutschen Länder nicht retten können. Drittens ist die Menge an Überblicks- und Detailstudien, universitären Qualifizierungs­arbeiten, Forschungsprojekten, Dokumentationen der Bauforschung und Restaurierung seit der Hochzeit der Inventare enorm angewachsen. Die Existenznotwendigkeit von Fundamentalinventaren als Medium der Grundlagenforschung scheint auf den ersten Blick weder von der universitären Kunstwissenschaft noch von der amtlichen Denkmalpflege her 
gegeben. 


Ausweg?


Andererseits: Wir haben gehört, dass es für bedeutendste Denkmale, wie die großen Dome Sachsen-Anhalts, keine Inventare gibt.


Und: Ein großes, komplexes Denkmal ist nur schwer mit einer Datenbank zu erfassen. Inventare sind die historisch-kritische Editionen der Bau- und Kunstgeschichte. 


Ist das gute alte Inventar doch noch notwendig, ja sogar ein Ausweg für Forschungsdesiderate der Denkmalkunde wie auch der Kunstwissenschaft? Sind das disziplinierte Beschreiben und Bewerten, das gezielten Weglassen, die naturwissenschaftliche Systematik Auswege aus der Datenflut? Ist die institutionelle Not Anlass, sich auf die methodischen Ursprünge preußischer Inventarisationsdisziplin zu besinnen und dabei neue Allianzen einzugehen? Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt und die universitäre Kunstgeschichte der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg praktizieren die Kunst des Inventarisierens gemeinsam, die in Disziplin der Methode und in der Konzentration besteht. 


Die Besonderheit der Inventare für den Naumburger und Magdeburger Dom liegt in der Rückkehr zur disziplinierten Methode der Inventarisation früherer Jahrzehnte: Zusammentragen der vorliegenden Forschungen, punktuell ergänzt durch intensive Studien am Objekt.


Das Großinventar war an seinen gewachsenen Ansprüchen erstickt. Eine Rückkehr zu den methodischen Anfängen bei den Projekten Naumburg und Magdeburg beweist, dass für herausragende Denkmale Projekte wie das systematische Zusammentragen und Zusammenfügen des vorhandenen Wissens in Text – Bild – Zeichnung, die punktuelle Nachforschung immer noch machbar sind. 


Das Inventar bleibt ein staatliches Instrument: Das Land Sachsen-Anhalt finanziert das Projekt und achtet auf die Einhaltung denkmalkundlicher Methodik. 


Die häufig anzutreffende Fremdheit zwischen kunsthistorischer Wissenschaft in Universitäten und der Denkmalkunde in den Fachämtern ist zumindest in diesem Projekt überwunden. Die Dominventare für Naumburg und Magdeburg haben die entfernten Verwandten näher zusammenkommen ­lassen. 


Ich bin zuversichtlich, dass es weiterhin Großinventare geben wird. Sie sind Marathonlauf, Inventarisation in Denkmalinformationssystemen ist Kurzstreckenlauf. Beide brauchen Training und Disziplin, beide haben ihre Funktion und Relevanz im Netzwerk Denkmalpflege.


  1. 1Die Schnittstellen zur Archäologie und die mit ihr verbundene Bodendenkmalpflege werden hier nicht ausgeklammert, um Unübersichtlichkeit zu vermeiden. Es geht nur um die Bau- und Kunstdenkmalpflege.

  2. 2Vgl. Tilmann Breuer, »Baudenkmalkunde. Versuch einer Systematik«, inDenkmalinventarisation in Bayern. Anfänge und Perspektiven (Arbeitshefte des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Bd. 9), München 1981, S. 6–11 und Ulrike Plate, »Denkmalkunde – 
eine zentrale Aufgabe für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Von Anbeginn an spielte die Inventarisation eine zentrale Rolle in der Denkmalpflege – und diese sollte sie auch zukünftig innehaben«, in Denkmalpflege in Baden-Württemberg 38/2 (2009), S. 68–74.

  3. 3Vgl. Tilmann Breuer, »Erfassen und Dokumentieren: Wissenschaftliche Methoden zur wertenden Darstellung geschichtlicher Überlieferung«, inErfassen und Dokumentieren im Denkmalschutz. Dokumentation des Colloquiums des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz in Zusammenarbeit mit dem Landesdenkmalamt Baden-Württemberg 4. und 5. März 1982 in der Liederhalle Stuttgart (Schriftenreihe des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, Bd. 16), Bonn 1982, S. 11–15.

  4. 4Tilmann Breuer, »Denkmalkunde als gesellschaftlicher Auftrag«, in Hans-Herbert Möller (Hg.), Inventarisation in Deutschland. Kolloquium im Rahmen des Kulturabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Hannover, 30. Januar – 
3. Februar 1989 (Berichte zu Forschung und Praxis der Denkmalpflege in Deutschland, Bd. 1), Hannover 1990, S. 54–60.

  5. 5Vgl. Matthias Noell, »Die Erfindung des Denkmalinventars. Denkmalstatistik in Frankreich und Deutschland im 19. Jahrhundert«, inTerritorien der Kunst. Denkmal­topographien in Europa, Bern 2008 (Kunst und Architektur in der Schweiz, Sonderheft 1 (2008)), S. 19–25.

  6. 6Vgl. Tilmann Breuer, »Die Baudenkmäler und ihre Erfassung. Ausführliche Darstellung aus der Sicht des Kunsthistorikers«, in August Gebeßler und Wolfgang Eberl (Hg.), Schutz und Pflege von Baudenkmälern in der BRD. Ein Handbuch, Köln u. a. 1980, S. 22–55.

  7. 7Die Kunstdenkmäler von Bayern, Neue Folge: Landsberg am Lech, 4 Bde, Regens
burg 1995–1999.
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Heft 12 (2014)
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