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Politische Extremismen und Demokratieschutz 
im Wandel


Politische Extremismen, Strömungen, die den demokratischen Verfassungsstaat in seinen Grundfesten und Ausprägungen ablehnen, unterminieren, bekämpfen, haben sich in den vergangenen drei Jahrzehnten stark gewandelt. Dabei haben sie sich an einer neuen (welt-) politischen und wirtschaftlichen Lage orientiert – und den sich damit verändernden Erwartungshorizonten ­ihrer (dynamischen) Anhängerschaft. Ferner sind neue Formen des Extremismus neben die »klassischen« getreten. Dies stellt den Demokratieschutz in Deutschland, die streitbare Demokratie, ein im Grundgesetz normiertes System von harten und weichen Abwehrmechanismen gegen politische Extremismen, vor neue Herausforderungen, die ohne Anpassungen und Veränderungen des Bestehenden nicht zu bewältigen sind. Dieser Diskussionsbeitrag befasst sich mit dem Wandel politischer Extremismen in den vergangenen 30 Jahren und seinen Implikationen für den Demokratieschutz.


1989/1991 und der Wandel politischer Extremismen


Die beiden wichtigsten Zäsuren für die Entwicklung von politischen Extremismen in Deutschland markieren die Zeitenwenden 1989/1991 sowie die Jahrtausendwende mit ihren jeweiligen Folgen. Der Fall des Eisernen Vorhangs und das Ende des Kalten Krieges sowie die Auflösung des »Ost-Blocks« ermöglichen die Vereinigung der beiden deutschen Staaten. Mit ihr zeichnet sich ein beschleunigter Wandel (keineswegs nur) extremistischer Herausforderungen ab. Linksextremistische Gruppierungen verlieren ideologisch durch den Zusammenbruch des real-existierenden Sozialismus in Europa an Anziehungskraft. Dies führt zu neuen Themensetzungen, bei denen zumeist Kapitalismuskritik gegenüber konkreten Gesellschaftsentwürfen im Vordergrund steht. Im rechtsextremistischen Spektrum wird der Wegfall des Desiderats der Vereinigung der deutschen Staaten rasch durch fremdenfeindliche, xenophobe Ideologeme kompensiert. An ideologischer Breite nehmen beide Lager zumindest in der Dekade nach der Vereinigung sichtbar ab. Dies geht einher mit neuen Organisationsformen, kleineren Gruppen oder Zellen, die eher an lokale Freizeittreffs als an klassische politische Organisationen erinnern und oft auf die Anwerbung von Jugendlichen zielen. Extremismen entwickeln vermehrt spezifisch subkulturelle Lebensstile. Politische Programmatik tritt hinter scheinbar politikferne Freizeitgestaltung und Aktionen zurück. Gewalt wird für beide Szenen ein zentrales Mittel. Bei Rechtsextremisten richtet sich diese tendenziell gegen »Linke« und Menschen mit Migrationshintergrund. Insbesondere in den frühen 1990er Jahren rollt im Kontext einer politisch aufgeheizten Debatte um Zuwanderung und Asylrecht eine Welle rassistisch motivierter Gewalt mit zum Teil pogromartigen Zügen über Deutschland, die von einschlägigen Rechtsextremisten, aber auch von bislang weder politisch noch strafrechtlich in Erscheinung getretenen Bürgern befeuert wird. Linksextremistische Gewalt wiederum richtet sich gegen Repräsentanten des Staates sowie gegen »Rechte«. Hinzu kommen massive Sachbeschädigungen am Rande von Protesten. Die Behörden reagieren mit einer Vielzahl von Vereinsverboten gegen rechtsextremistische Gruppierungen. 2001 wird ein Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) eingeleitet, das zwei Jahre darauf aus Verfahrensgründen eingestellt wird.1 Gegen das linksextremistische Spektrum ergehen keinerlei organisationsgebundene 
Verfahren.


Neben dem klassischen Links- und Rechtsextremismus fordern extremistische und in Teilen terroristische kurdische Organisationen um die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) die streitbare Demokratie heraus. Massenproteste von Zehntausenden aus verschiedenen Staaten Europas angereisten Kurdinnen und Kurden säumen deutsche Straßen, Selbstverbrennungen, Hausbesetzungen, Geiselnahmen und politische Morde der PKK machen Schlagzeilen. Die Aktionen der PKK weisen zwar einen eindeutigen Türkei-Bezug auf, da die politischen Ziele mit Kurdistan bzw. der Türkei verbunden sind. Zugleich ist Deutschlands Freiheitlichkeit und Sicherheit unmittelbar tangiert. Die umfangreichste Verbotsmaßnahme in der Geschichte der Bundesrepublik – gegen die PKK und zahlreiche ihrer Teil- und Nebenorganisationen – schlägt zunächst kaum durch. Nachfolgeorganisationen werden gegründet und verboten. Erst in der Folge der Verhaftung des Vorsitzenden auf der Flucht im Jahr 1999 verliert das »Katz-und-Maus-Spiel« an Dynamik.


Auf das Ende des Eisernen Vorhangs folgt ein Europa ohne Grenzen mit einem Deutschland, das auch aufgrund seines Wohlstands nolens volens über Europa hinaus eine Führungsrolle einnimmt. Zur weiteren Entgrenzung tragen Globalisierung, Digitalisierung und die damit verbundene Beschleunigung in nahezu allen Lebensbereichen bei. Für den Demokratieschutz der Bundesrepublik Deutschland bedeuten Entgrenzung und zunehmende Vernetzung in Verbindung mit neuen Dynamiken jenseits von klassischen Organisationsstrukturen und neuen virtuellen Räumen eine Vielzahl neuer Herausforderungen, auf die sie sich immer wieder neu einstellen muss. 


Die Jahrtausendwende und der Wandel politischer Extremismen


Die Zäsur der Jahrtausendwende in politischer Hinsicht markieren die koordinierten Flugzeugentführungen und Selbstmordattentate von New York und Washington am 11. September 2001. Die Anschläge, ausgeführt von islamistischen Terroristen, werden rasch als »Angriff auf die freie Welt« bewertet: Sowohl Freiheitlichkeit als auch Sicherheit stehen zur Disposition. Die Auswirkungen überschreiten nicht nur Grenzen, sondern auch bisher gekannte geoökonomische Dimensionen. Kriege in Afghanistan und im Irak sowie ­Insolvenzen von etablierten Großkonzernen wie Swiss Air spiegeln einen Dominoeffekt wider, der eine neue Allgegenwärtigkeit von Unsicherheiten abbildet. Der Islamismus geht, neben Rechts- und Linksextremismus, umgehend in die Annalen der relevantesten Herausforderungen freiheitlicher Demokratien wie auch der Bundesrepublik ein, obschon Terroranschläge von Islamisten im europäischen Vergleich Deutschland vergleichsweise spät und bislang selten treffen. Der Anschlag eines Einzeltäters auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin 2016 bildet eine Ausnahme.


Was den Islamismus und den islamistischen Terrorismus von anderen extremistischen und terroristischen Spielarten unterscheidet, sind der Grad (oft informeller) internationaler Vernetzung sowie seine Flexibilität auf den Akteurs-, Planungs- und Mittelebenen. Vom isolierten Einzeltäter (Lone Wolf) bis hin zu autonom oder gesteuert agierenden Zellen, von Anschlägen, die jahrelanger, gezielter Planung und Vorbereitung bedürfen, bis hin zu spontan durchführbaren Attacken verfügt er über ein schier unerschöpfliches Handlungsportfolio und potenziert somit die Unsicherheiten und Ängste, die der »klassische« Terrorismus auslöst. Ein ideologisches Spannungsfeld bietet die Verbindung zur Weltreligion des Islam. Zwar sind Islam und Islamismus keineswegs gleichzusetzen, doch legitimieren Islamisten ihre Weltanschauung und ihr Handeln mit ihrer Auslegung des Islam. Die Verortung des Phänomens in islamischen Bevölkerungsgruppen oder Gesellschaften bleibt jedoch schief, zumal in vielen westlichen Staaten Konvertiten eine zentrale Rolle bei der Anwerbung von Anhängern und der Verbreitung der Ideologie spielen. Die streitbare Demokratie hat nach Anpassungen im Vereinsrecht infolge des 
11. Septembers2 eine Vielzahl islamistischer Einrichtungen verboten und darüber hinaus vorwiegend rechtsextremistische Vereinigungen anbelangt. Weder Polizei noch Verfassungsschutz waren aber in der Lage, die Gewalt- und Mordserie des rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) aufzudecken. Erst der Selbstmord zweier Mitglieder beendete das jahrelange 
Treiben.


Neben vielen Unterschieden werden im entgrenzten Deutschland immer mehr Gemeinsamkeiten zwischen den Extremen deutlich, etwa der zuletzt immer stärker zunehmende Antisemitismus sowie jeweils spezifische Aus­einandersetzungen mit Globalisierung. Während Linksextremisten Globa­lisierungskritik als Kapitalismuskritik formulieren, schüren Rechtsextremisten Ängste vor Überfremdung; Islamisten vor einer freiheitlichen, säkularisierten Moderne. Mit dem Fokus auf Gesellschaftskritik jenseits des demokratischen Konsensus geht ein sich stetig erweiternder Kommunikationsradius einher, der aktuell insbesondere in sozialen Medien seinen Niederschlag findet. Politisiert und mobilisiert wird weit jenseits »klassischer« extremistischer Milieus. Dabei spielt Populismus eine zentrale Rolle: Elemente wie Anti-Elitarismus, Anti-Intellektualismus, Antipolitik, Tabubruch, Institutionenfeindlichkeit, Moralisierung und Polarisierung,3 keine per se extremistischen Stilmittel, werden von Extremisten gezielt und erfolgreich zur Mobilisierung eingesetzt. Auch der Macht der Bilder in Echtzeit kommt eine gewichtige Funktion zu, die in den einstürzenden Zwillingstürmen von New York, weltweit von Millionen von Menschen live verfolgt, ihren wohl prominentesten Ausdruck findet.


Klassische Organisationsformen haben für alle Spielarten des Extremismus ausgedient. Extremistische Parteien und Vereinigungen spielen in Deutschland nur noch eine marginale Rolle, wie die NPD zeigt. Die Stärken und Wachstumszentren liegen nicht mehr im organisierten Extremismus. Extremismus wird nicht mehr notwendigerweise kollektiv, sondern oft sehr stark individuell gelebt. Persönliche Interaktion und Ansprache spielen eine zunehmend untergeordnete Rolle für die Adaption extremistischer Ansichten und Handlungsweisen. Informationen und Weltanschauliches finden sich mit wenigen Mausklicks für jedermann zugänglich. In diesem Zusammenhang fällt oft das Schlagwort der Selbstradikalisierung im Internet oder dem »Lone Wolf«, einem hinsichtlich seiner tatsächlichen Weltanschauung einsamen Menschen, der in der Regel von seinem Umfeld unerwartet zu einem Einzel­täter etwa terroristischer Anschläge wird. Für die streitbare Demokratie ist die Tendenz zu individuell und isoliert denkenden und wirkenden Extremisten ein schwieriges Terrain. Solange keine wahrnehmbaren Spuren von Einstellungen und geplanten Aktionen entstehen, solange nicht von Mensch zu Mensch kommuniziert wird, können präventive harte Instrumente nicht zur Anwendung 
kommen. 


Neben der Tendenz zur Vereinzelung steht die zu neuen Organisationsformen, von relativ offenen Communities bis hin zu abgeschotteten Zirkeln. Ähnlich klassischen extremistischen Zellenstrukturen sind auch diese informell und flexibel angelegt. Häufig erwachsen sie aus dem virtuellen Umfeld von Informations- und Kommunikationsplattformen im Internet und in sozialen Medien. Die streitbare Demokratie hat darauf reagiert, indem sie Organisationsverbote gegen die Träger von Medien, zuletzt auch Internetplattformen wie beispielweise Indymedia, ausgesprochen hat. Dennoch lassen sich der Austausch von Meinungen und der Fluss von Informationen, obschon jenseits des freiheitlichen Konsensus, im digitalen Zeitalter in einer Demokratie nur schwerlich begrenzen, insbesondere dann, wenn ausländische Provider involviert sind. Deutsche Behörden setzen sich zwar dafür ein, die inhaltliche Verantwortlichkeit den Anbietern zu geben und diese rechenschaftspflichtig zu machen. Rechtlich durchsetzbar ist dies bislang international aber keineswegs.4 Der Nationalstaat und die Bundesländer mit ihren jeweiligen Behörden und Kompetenzen im Rahmen der streitbaren Demokratie stoßen nicht nur sprichwörtlich an ihre Grenzen. 


Demokratieschutz auf dem Prüfstand


Angesichts immer komplexerer und entgrenzter Herausforderungen gilt für den Demokratieschutz in Deutschland zuvorderst: mehr Zentralismus wagen! Der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt und der NSU-Komplex zeigen exemplarisch, dass das Zusammenspiel verschiedener Behörden auf Landes- und Bundesebene in der Praxis nicht funktioniert und der Behörden- und Zuständigkeitsföderalismus dem Schutz von Freiheit und Sicherheit einen Bärendienst erweist. Für entsprechende Reformen muss die Politik den (verfassungs-)rechtlichen Boden bereiten. Die Gewährleistung von Freiheit und Sicherheit ist eine Kernaufgabe des demokratischen Verfassungsstaates. Kann ein Staat die Freiheit und Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern nicht herstellen bzw. entsteht die Wahrnehmung, dass er dazu nicht in der Lage ist, sinkt auch das Vertrauen in den Staat. Dieser Vertrauensverlust bedeutet eine Schwächung von Demokratie, in der Bürgerinnen und Bürger der Souverän 
sind.


Die künstliche Trennung zwischen »innen« und »außen« beim Demokratieschutz und das damit verbundene Containerdenken, potenziert durch Föderalstrukturen, erscheinen zunehmend obsolet. Die aktuellen konzeptionellen Verständnisse etwa von »Ausländerextremismus« (in der Kategorie »außen«) und »Islamismus« (in einer separaten Kategorie, weder »innen« noch »außen«) sowie deren institutionell-behördliche Verortungen sind problematisch. Zudem sollten Extremismen viel stärker kontextuell analysiert und diskutiert werden. Wichtig erscheint etwa, im Diskurs die Gemeinsamkeiten zwischen verschiedenen Typen von Extremismus zu thematisieren und so die Antagonien zur freiheitlichen Demokratie zu entlarven. Relevant ist auch, Deutschland im Diskurs und in der Risikoanalyse hinsichtlich von Extremismen nicht ausschließlich separat zu betrachten. Deutschland mit seinen 16 Bundesländern ist kein Container. Europäisierung und Globalisierung haben extremistische Herausforderungen verändert. Dies betrifft keineswegs nur Extremismen vermeintlich ausländischer Provenienz, sondern auch die klassischen Spielarten in Deutschland. Wandel und Veränderungen gehen im entgrenzten Deutschland ten-
denziell eher von der Makro- als von der Mikroebene aus. Das bedeutet 
nicht, dass der Fokus etwa auf lokale Kameradschaften aufgegeben werden sollte. Neben ihn sollte aber ein stärkerer Blick auf das »Große Ganze« gerichtet werden, auch deswegen, damit das spezifisch deutsche Streitbarkeitsprinzip lernfähig und flexibel bleibt. Hierzu müssen mehr Impulse von der Politik kommen. 


Das harte Instrumentarium des Demokratieschutzes sollte neben einem gesamtgesellschaftlichen Diskurs und weitreichenden Angeboten der politischen Bildung weiterhin flexibel Anwendung finden und dabei neue Wege beschreiten. Nur dieser Ansatz wahrt die politische Identität der Bundesrepublik als streitbare Demokratie. Klassische Organisationen verlieren zunehmend an Bedeutung. Die Verbreitung und Verhandlung von Weltanschaulichem im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken, nimmt eine immer gewichtigere Rolle ein. Wichtige adaptive Schritte der vergangenen Jahre waren die Verbote von Medien und Informationsplattformen auf vereinsrechtlicher Grundlage, analog zu Organisationsverboten. Daran hat sich das Strafrecht angepasst: Volksverhetzung oder Aufrufe zu Gewalt im Internet werden strafrechtlich verfolgt. Dabei darf der Bogen aber nicht überspannt werden. Freiheit der Freiheit wegen einzuschränken ist und bleibt eine Möglichkeit zum Selbstschutz, gleichwohl aber ein inhärentes Dilemma der streitbaren Demokratie. 


  1. 1Hintergrund bildet die sogenannte V-Mann-Affäre, der Einsatz von V-Leuten des Verfassungsschutzes in der Spitze der NPD. Die mögliche Fremdsteuerung der Partei wertete das Bundesverfassungsgericht als »nicht behebbares Verfahrenshindernis«. Ausführlich Lars Flemming, Das NPD-Verbotsverfahren. Vom »Aufstand der Anständigen« zum »Aufstand der Unfähigen«, Baden-Baden 2005, S. 185 ff.

  2. 2Vgl. Bundesministerium des Innern (Hg.), Nach dem 11. September 2001. Maßnahmen gegen den Terror. Dokumentation aus dem Bundesministerium des Innern, Berlin 2004, S. 224 ff.

  3. 3Vgl. Karin Priester, »Wesensmerkmale des Populismus«, in Aus Politik und Zeit­geschichte 62 (2012), S. 3–9, hier S. 4.

  4. 4Die Bundesregierung (Hg.), Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung, Berlin 2016, S. 24 ff.
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Heft 21 (2019)
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