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»Dennoch können Regesten den Abdruck eines Volltextes nicht ersetzen.«1 Die digitale Veröffentlichung der Briefe an Johann Wolfgang von Goethe in den Propyläen

Die ›Briefe an Goethe‹ (RA)2 erscheinen seit 1980 als Gesamtausgabe in Regestform. Seit 2015 werden sie für eine frei verfügbare Online-Edition systematisch um Transkriptionen und Digitalisate bereichert. Der Launch für die Briefe im Zeitraum von 1762 bis 1786 steht kurz bevor.3

Zur Entstehung einer Briefausgabe ohne Briefe


Im Goethe- und Schiller-Archiv (GSA) Weimar werden seit seiner Gründung 1885 ungefähr 20.000 Briefe an Johann Wolfgang von Goethe aufbewahrt. Der Dichter selbst schätzte den Quellenwert der eingegangenen Korrespondenz, verwendete sie für Publikationen und widmete ihr besondere Aufmerksamkeit, indem er sie sorgfältig binden und sortieren ließ.4 Es war der testamentarisch verfügte Wille Walther Wolfgang von Goethes, den schriftlichen Nachlass seines Großvaters in den persönlichen Besitz von Großherzogin Sophie von Sachsen-Weimar-Eisenach übergehen zu lassen. Diese förderte nicht nur die Errichtung eines Archivgebäudes in der Stadt an der Ilm 1896, sondern unterstützte auch die sogenannte »Sophien-« oder »Weimarer Ausgabe«. Zwischen 1887 und 1919 wurden in 143 Bänden und vier Abteilungen Goethes Werke, seine Schriften zur Naturwissenschaft, seine Tagebücher und seine Briefe veröffentlicht. Es fehlte jedoch die fünfte Abteilung, die an Goethe gerichteten Briefe.5

Die intensiven Vorarbeiten zu einer Gesamtausgabe der Briefe an Goethe zielten zunächst darauf ab, einen Überblick über die noch erhaltene, eingegangene Korrespondenz zu gewinnen. Zugleich war die Kartierung des Goethe’schen Briefnachlasses mit der Frage verbunden, ob die Herausforderung der Gesamtausgabe mit einem vollständigen Textabdruck wirklich bewältigt werden kann. Die ernüchternde Antwort zur Realisierbarkeit eines solchen Vorhabens: »Der einfachste Weg, die Briefe an Goethe editorisch zu erschließen, ist praktisch unpassierbar, die Form der Textedition nämlich«.6 Überwältigend schien die Fülle des Materials angesichts der Unsicherheiten auf dem wissenschaftlichen Buchmarkt7 und des langfristigen Bedarfs an einem größeren Mitarbeiterkreis.8 Um die umfängliche Briefregistratur trotzdem zugänglich zu machen, entschieden die Editoren, den Briefbestand mittels Regesten und Registern tief zu erschließen.


In dem Bewusstsein, dabei auf »begrifflich nicht zu vermittelnde emotionale Aussageweisen«9 zu verzichten, wurde eine chronologisch aufgebaute Gesamtausgabe konzipiert, die vorrangig als Findhilfsmittel dienen und perspektivisch die etwa 20.000 Briefe an Goethe von rund 3.800 Briefschreibern erfassen sollte. Die Regesten bestehen aus Regestkopf und Regesttext, sie verweisen auf Anlagen oder Beilagen. Im Regestkopf werden Regestnummer, Briefschreiber, Datum und Ort, Antwort- und Bezugsbriefe sowie Erwähnungen in Goethes Tagebuch spezifiziert. Der Regesttext gibt in knapper Form Auskunft über alle (wesentlichen) Briefinhalte, also über alle angesprochenen Themen, Personen, Orte und Werke. Die alphabetisch sortierten Register erlaubten den Nutzern zunächst, die Briefe nach Verfassern und erwähnten Personen auszuwählen (RA 1–5, Zeitraum 1762–1810). Nachträglich ergänzt und seitdem dauerhaft hinzugefügt wurden Register zu den Entstehungsorten der Briefe sowie zwei Werkregister, die allgemeine Werke und Goethes Werke getrennt verzeichnen. Das ungebrochene Interesse der Nutzer an den im GSA aufbewahrten Briefen an Goethe kann als Erfolg für dieses Vorgehen gewertet werden.10 Auch gegenwärtig befördert die RA Einzelforschungen,11 berichtigt und ergänzt Kataloge12 oder liefert Forschungsdaten für Visualisierungen.13

Den Weg zur originalen Handschrift ebnet die RA, indem sie im Regestkopf auch über Signatur und bestandshaltende Institutionen informiert. Dabei werden die im GSA aufbewahrten Archivalien durch Angabe von Bestandsnummern, Verzeichnungseinheiten und Folioziffern oder Stückzahlen14 sehr genau erschlossen. Des Weiteren werden im Regestkopf Abweichungen in Überlieferungsform oder Sprache festgehalten, also wenn ein Brief nicht in behändigter Ausfertigung15 oder nicht in deutscher Sprache16 vorliegt. Exemplarische Faksimilia in den Druckbänden geben erste Eindrücke der Originale, von ihrem Schriftbild und ihrer Komposition wieder. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des ersten Bandes der RA 1980 lagen schätzungsweise 8.000 der 20.000 Briefe an Goethe teilweise oder vollständig gedruckt vor. Die Zahl der gedruckten Briefwechsel wuchs in den letzten Jahrzehnten beständig, nicht zuletzt angeregt durch RA.17 Die Regesten beförderten zudem Publikationen einzelner Goethe-Briefwechsel.18

Zur Notwendigkeit von Brieftexten und zum Potential 
von Digitalisaten


Die Herausgabe der RA stieß auf viel positive Resonanz, doch die Sehnsucht nach zusammenhängenden und vollständigen Brieftexten blieb. Neben Anerkennung für die wissenschaftliche Qualität der erschienenen Bände zielten die kritischen Töne der Rezensionen mit unterschiedlichen Begründungen immer wieder auf dieses Desiderat. Zum einen seien Angaben zu Umfang und eine ­äußere Beschreibung des Briefes wünschenswert. Zum anderen sei nicht transparent, welche Informationen der Regestbearbeiter ermittelt oder korrigiert habe und welche sich im Brieftext wiederfänden. Darüber hinaus würden Sprache und Haltung des Schreibers auch nicht anhand der Zitate deutlich, »kaum ein stilistischer Unterschied [sei] zwischen den hochempfindsamen Ergüssen Jacobis und den sachlichen Erläuterungen Meyers zu erkennen, die Unterschiede zwischen Sarkasmen Schillers und Schmeicheleien Böttigers […] eingeebnet.«19 Bemängelt wurde nicht nur, dass in den sachlich komprimierten Regesten verborgen blieb, auf welche Art und Weise die Briefschreiber ihre Texte formulierten. Auch der Aufbau des Mitgeteilten, die Briefkomposition, würde darin kaum berücksichtigt.


Häufig können Regesten an den Bestand gestellte Fragen bereits beantworten. Für spezifische Forschungsfragen, die den zentralen Inhalt eines Briefes nur tangieren, müssen gedruckte Editionen oder die Originalbriefe jedoch weiterhin konsultiert werden. Letzteres gilt, sobald der eigentliche Textkorpus nicht zur Verfügung steht, vor allem für linguistische oder sprach- und kommunikationshistorische Untersuchungen zum 18. und 19. Jahrhundert. Ein Dilemma besteht darin, dass die Arbeit mit kulturhistorisch so bedeutenden Originalen wie der Goethe’schen Briefregistratur nach Möglichkeit auf ein Mindestmaß begrenzt werden sollte.


Ein Ausweg scheint die weiterhin zunehmende Digitalisierung, durch die das wertvolle Archivgut geschützt und gleichzeitig von einer größeren Inte­ressengruppe genutzt werden kann, was grundlegenden Zielen aktueller kulturwissenschaftlicher Leitlinien entspricht.20 Obendrein gehen die digitalen Derivate im Gegensatz zu gedruckten Editionen weit über die rein sprach­liche Ebene hinaus: Sie ermöglichen nicht nur eine Identifizierung der Handschrift. Sie spiegeln die unterschiedlichen Gewohnheiten der Korrespondenten, indem sie von gut lesbaren, übersichtlichen Briefen von Schreiberhand bis hin zu eigenhändigen, dicht gedrängten Zeilen mit Tintenfraß, Fragmenten mit verblassender Tinte oder Konzepten mit vielfachen Durchstreichungen und Überschreibungen reichen. Sie geben Auskunft über die Materialität des Textes, Schreibmaterial und Schriftträger, bilden Zier- oder Trauerränder ab, zeigen Faltungen und mögliche Beschädigungen, Siegel oder Wasserzeichen sowie Umfang und Anzahl der beschriebenen Seiten. Das Papierformat ist in Höhe und Breite aufgrund der mitabgebildeten Lineale messbar. Durch einen Farbkeil kann eine Referenz zur Farbigkeit des Originals hergestellt werden. Digitalisate entfalten eine optische Wirkung und vermitteln den Eindruck der bildlichen Gestaltung. Sogar die nonverbalen Informationen von Zeichnungen oder mitgeschickten Objekten, die im Regest auch nur benannt und nicht ausführlich beschrieben werden, können mit Hilfe von Digitalisaten sichtbar gemacht werden.21

Die ›Briefe an Goethe‹ in den Propyläen


Die Argumente zugunsten einer Edition der Briefe an Goethe und zugunsten von digitalen Faksimilia sind nicht neu. Die Ausgangssituation ist es in vielerlei Hinsicht, sie verspricht einen »Quantensprung bei der Erschließung der biografischen Zeugnisse Goethes«22: Im Mittelpunkt des auf 25 Jahre angelegten Kooperationsprojektes Propyläen steht der kontinuierliche Aufbau einer Forschungsplattform, die Goethes Biographica sowie Quellen zu seinem Leben, Wirken und Werk online frei zugänglich macht. Basis sind die vier im GSA parallellaufenden Ausgaben zu Goethes Tagebüchern (GT)23, seinen Briefen (GB)24, den Briefen an ihn (RA) sowie seiner Begegnungen und Gespräche (BuG)25. Entstehen wird ein Forum zu Goethe und zur Goethezeit, das nachnutzbare Forschungsdaten und eine offene Infrastruktur für Erweiterungen und Verlinkungen bietet. Zugleich werden die gedruckten Ausgaben fortgeführt, ergänzt und abgeschlossen. Auch die Regesten und Register aller bei Goethe eingegangenen Briefe werden wie bisher zuerst als Druckbände publiziert, bevor sie virtuell veröffentlicht wer
den.26 Innerhalb der Forschungsplattform werden die Regesten der Briefe an Goethe dann peu à peu um transkribierte Brieftexte und digitale Faksimilia erweitert.


Die Vorteile der Einbindung von RA in das langfristig angelegte Vorhaben der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, der Mainzer Akademie der Wissenschaften und der Literatur sowie der Klassik Stiftung Weimar liegen auf der Hand. Erstmals steht der mindestens notwendige Bearbeitungszeitraum für die editorische Herausforderung von ungefähr 20.000 Briefen unterschiedlichster Briefschreiber zur Verfügung.27 Von einer aufwändigen Kommentierung der Brieftexte wird abgesehen, da ihnen Regesten und Register zur Seite gestellt sind, die den Sachgehalt der Briefe bereits erschließen 
und benannte Personen und Werke identifizieren. Eine genuin ­digitale Brief­edition kann außerdem kostenfrei von einer breiten Öffentlichkeit erreicht werden. Ein Novum ist die Konzentration aller Briefe an Goethe an einem Ort sowie ihre Wiedergabe nach einheitlichen Standards. Trotz der Bemühungen, den RA-Nutzern leicht zugängliche Druckorte zu nennen, sind diese doch auf mehr als 600 Bücher und Zeitschriften verstreut und von unterschiedlicher Qualität.


Eingebunden in die Propyläen können verschiedene Einzelnachweise gebündelt dargestellt werden. So entstehen für RA neue Möglichkeiten der virtuellen Vernetzung. Handelt es sich etwa bei den Zeugnissen der ›Begegnungen und Gespräche‹ um zitierte Briefstellen an Goethe, so lädt RA durch die Volltexte nun zu einer weiterführenden Lektüre ein. Ungefähr zwei Drittel der Briefe an Goethe befinden sich in einem Korrespondenzzusammenhang.28 Gemeinsam mit Goethes Bezugs- und Antwortbriefen ist die Wiedergabe vollständiger Briefwechsel möglich. Das Regest beinhaltet traditionell eine Information darüber, ob und wann Goethe den Eingang von Briefen in seinem Tagebuch vermerkte.29 Details dazu können durch die Verknüpfung mit den edierten Tagebuchnotaten in Erfahrung gebracht werden.


Editionsgrundsätze, Textgrundlage und Textgestaltung


Die Gesamtausgabe der Briefe an Goethe ist konzeptionell keine Edition im eigentlichen Sinne. Jedoch rückt die aus Regesten mit entsprechenden Registern bestehende RA durch ihre Erweiterung um die transkribierten Brieftexte und die Anbindung von Digitalisaten in die Nähe der neuen historisch-kritischen Ausgaben von Goethes Tagebüchern und Briefen. Nach Abschluss der Projektlaufzeit sollen alle in RA vorkommenden Briefe im Volltext zur Verfügung stehen.30 Die im Folgenden erstmals veröffentlichten Editionsprinzipien betreffen die Transkriptionen der Briefhandschriften:


Hinsichtlich der Transkriptionsrichtlinien orientiert sich RA an GB und GT, wobei die Textkonstruktion vereinfacht und auf einen textkritischen Apparat verzichtet wird. Die Zielsetzung der Ausgabe ist – nicht zuletzt in Anbetracht der Materialmenge – ein gut lesbarer Fließtext, der dem vom Schreiber intendierten Text entspricht. Textgrundlage ist prinzipiell die letzte Textschicht der behändigten Ausfertigung des Briefes. In etwa drei Prozent der Fälle ist diese nicht überliefert.31 Hier werden Konzepte, Abschriften oder Drucke herangezogen und diejenige überlieferte Form aufgenommen, die dem Original am nächsten steht. Eine detailgetreue Nachbildung der Handschrift ist nicht beabsichtigt. Varianten, also Durchstreichungen oder Überschreibungen, bleiben unberücksichtigt. Platzierungen außerhalb des Textflusses werden nicht ausgezeichnet. Es werden keine Kommentierungen und Übersetzungen des ursprünglichen Textes vorgenommen. Etwa die Hälfte der an Goethe gerichteten Briefe liegt in anderen, sehr heterogenen Ausgaben gedruckt vor. Sind bereits zuverlässige Editionen der Briefe vorhanden, können diese mit den Handschriften abgeglichen werden. Zur Veröffentlichung gebracht wird ein kollationierter Text, der den hier formulierten Editionsrichtlinien entspricht.


Aufschluss über die Anzahl beschriebener und unbeschriebener Seiten, über Textverteilung und Papierformat gibt das Digitalisat, anhand dessen auch ein Eindruck von der Beschaffenheit der Handschrift vermittelt wird. Ausführliche Handschriftenbeschreibungen historisch-kritischer Ausgaben dienen neben anderem auch dem Zweck der eindeutigen Identifizierung der Handschrift, den in einer Online-Edition die gleichzeitige Verfügbarkeit von Transkription und Faksimile hinlänglich erfüllt.


Der Brieftext wird nach den Handschriften buchstaben- und satzzeichengetreu reproduziert. Seitenumbrüche, Absätze und Zeilenfall werden wiedergegeben. Die wenigen Fälle, in denen der edierte Text auf einem Druck basiert, weisen diese Textstrukturierung nicht auf. Einrückungen und Textlücken im laufenden Text werden unabhängig von der Weite des Abstandes durch einheitliche Spatien wiedergegeben. Auch unterschiedlich große Abstände zwischen Brieftext und Grußformeln, sogenannte Devotionsabstände, werden unabhängig von der Weite nur mit einer Leerzeile dargestellt. Dittografien am Seiten­ende werden nicht transkribiert.


Sofern der grafische Befund dies zulässt, werden Groß- und Kleinschreibung sowie Getrennt- und Zusammenschreibung originalgetreu reproduziert. Groß- und Kleinschreibungen, insbesondere »H«/»h«, »F«/»f«, »T«/»t«, »B«/»b« und »D«/»d«, sind im Schriftbild manchmal nicht zu unterscheiden. Im Zweifelsfall werden sie auf Briefebene einheitlich behandelt. Kann aus einem einzelnen Brief keine Usance abgeleitet werden, so erfolgt die Unterscheidung nach semantischem Kontext und zeitspezifischen Gewohnheiten.


Sind Wörter nicht eindeutig zu entziffern, werden diese, unabhängig vom vorhandenen Buchstabenbestand, durch drei liegende Kreuze in eckigen Klammern markiert [×××]. Nicht lesbare Einzelbuchstaben werden dementsprechend durch ein liegendes Kreuz [×] kenntlich gemacht.


Grammatische und orthografische Fehler werden nicht korrigiert. Das schließt auch die ›falsche‹ bzw. variable Schreibung von Personennamen, Orten und Werktiteln ein. Verschleifungen der Wortendung und in Datumsangaben (z. B. den »10ten«) sowie Ligaturen werden aufgelöst. Das Abbrechungszeichen (wie in »herzogℓ«, »dergℓ«, »hochwohlgebℓ«) wird der Handschrift entsprechend wiedergegeben. Geminationsstriche über »n̄« und »m̄« werden durch eine Verdoppelung des Buchstabens ersetzt. Das Trema bei »ÿ« und »ë« entfällt. Umlautschreibungen durch hochgestelltes »e« werden in die heute gebräuchliche Form überführt. Der zeitübliche doppelte Binde- und Trennstrich wird einheitlich einfach wiedergegeben. Gedankenstriche werden durch Halbgeviertstriche abgebildet. Der Wechsel zwischen deutscher und lateinischer oder griechischer Schreibweise wird ausgezeichnet. Hochstellungen werden ebenfalls ausgezeichnet und der im Rahmen von Hochstellungen vorkommende Punkt oder Doppelpunkt wird als einfache Unterstreichung realisiert. Aus­gezeichnet werden darüber hinaus alle Unterstreichungen, die, unabhängig von ihrer konkreten Ausführung (mehrfach oder farbig), immer als eine einfache Unterstreichung erscheinen. Abkürzungen, auch jene mit Doppelpunkt (»u:« oder »Hℓ:«), und Sonderzeichen im Brieftext werden gemäß dem Handschriftenbefund beibehalten. Aufgrund der immensen grafischen und lexikalischen Vielfalt der Handschriften wird für diese Ausgabe auf die Nutzung von allgemeinen Nachschlagewerken zu gängigen zeitgemäßen Abkürzungen verwiesen und von einem entsprechenden internen Verzeichnis abgesehen.


Die Briefe enthalten gelegentlich Anlagen oder Beilagen. Handschriftliche Anlagen werden als Digitalisat, nicht aber in transkribierter Form zur Verfügung gestellt. Als Beilagen werden mitgeschickte Korrespondenzstücke verstanden. Diese werden unter einer eigenen RA-Nummer erfasst und transkribiert. Wechselseitige Verweise auf Beilagenverhältnisse sind im Regest vermerkt.


Die Kodierung von Textstrukturen und Besonderheiten des Schriftbilds


Die Kodierung der Metadaten der Briefe an Goethe folgt den P5-Richtlinien der Text Encoding Initiative (TEI),32 auch wenn diese noch keine expliziten Empfehlungen für die Auszeichnungen von Brieftexten beinhalten, hat die TEI Special Interest Group (SIG) Correspondence33 bereits nützliche Modelle entwickelt, die sich als praxistauglich und anschlussfähig erwiesen haben.34 Das innerhalb der Propyläen für RA entworfene Datenmodell orientiert sich daran und entspricht damit zugleich dem Basisformat des Deutschen Textarchivs.35 Die typische Struktur eines Briefes besteht aus Adresse und Brieftext, die als sogenannte divisions (<div/>) ausgezeichnet werden und mit einem Attribut (type) näher bestimmt sind (<div type=“address“/> und <div type=“transcription“/>). Beide Teile bilden zusammen das eigentliche Textkorpus (<body/>). Informationen aus dem Regest und den Registern werden im <teiHeader/> unter­gebracht. Der <back/> wird von RA nicht verwendet, böte jedoch Potential für einen Variantenapparat.36 Innerhalb des Brieftextes sind einzelne Absätze als <p/> (paragraph) gekennzeichnet, wobei besondere Absätze wie eine Eröffnung (<opener/>) zu Beginn, eine Schlussformel (<closer/>) sowie eine Nachschrift (<postscript/>) am Ende extra markiert werden.


Unterelemente der Eröffnung (<opener/>) können eine Begrüßung (<salute/>) oder eine Datumszeile (<dateline/>) sein, wobei die Datumszeile neben dem eigentlichen Datum (<date/>, erweiterbar um das Attribut when) auch eine Ortsangabe (<placeName/>) enthalten kann. Zusätzlich zur Unterschrift (<signed/>) können die gleichen Unterelemente in der Schlussformel (<closer/>) Verwendung finden. 


Die Aufnahme von Seitenwechseln (<pb/> page break, erweiterbar um das Attribut n (number)) ermöglicht eine seitengenaue Anbindung der Digita­lisate. Die Wiedergabe des Zeilenfalls (<lb/>) dient dem Nutzer zur Orientierung beim Lesen der Handschrift.


Demnach kann die Gesamtstruktur schematisch wie folgt dargestellt 
werden:


Abb. 1: Schema zur Auszeichnung von Briefen an Goethe nach TEI.
 Abb. 1: Schema zur Auszeichnung von Briefen an Goethe nach TEI.


Zum Vergleich wird im Folgenden das Faksimile eines Briefes von Johann Kaspar Lavater an Goethe neben die im TEI ausgezeichnete Transkription gestellt.37 Am Beispiel ist zu sehen, wie etwa Halbgeviertstriche aufgenommen werden, die Abstände durch einheitliche Spatien als <space unit=”chars”/> oder die Unterstreichung als <hi rendition=”unterstrichen”/> markiert sind. Entsprechend der Editionsrichtlinien der Briefe an Goethe sind im Element Hervorhebung (<hi/>) auch Attribute für die Wiedergabe von Hochstellungen (<hi rendition=”sup”/>), lateinischer und griechischer Schreibweisen vorgesehen (<hi rendition=”lateinisch”/> und <hi rendition=”griechisch”/>). Eine Unterscheidung zwischen Trennstrichen und Bindestrichen ist aufgrund des aufgenommen Zeilenfalls nicht notwendig.


Abb. 2: Vorderseite des Briefs von Johann Kaspar Lavater an Johann Wolfgang Goethe, Zürich, 25. Juli 1778 (GSA 28/556 St. 1).
 Abb. 2: Vorderseite des Briefs von Johann Kaspar Lavater an Johann Wolfgang Goethe, Zürich, 25. Juli 1778 (GSA 28/556 St. 1).

Abb. 3: Transkription des Briefs von Lavater an Goethe, Zürich, 25. Juli 1778 mit TEI-Auszeichnungen.
 Abb. 3: Transkription des Briefs von Lavater an Goethe, Zürich, 25. Juli 1778 mit TEI-Auszeichnungen.

Abb. 4: Druck des Regests zum Brief von Lavater an Goethe, Zürich, 25. Juli 1778 in RA 1 Nr. 90.
 Abb. 4: Druck des Regests zum Brief von Lavater an Goethe, Zürich, 25. Juli 1778 in RA 1 Nr. 90.


Ausblick. Die Zusammenschau von Regest, Faksimile und Transkription


Da es sich um einen Brief von unbekannter Schreiberhand handelt, gibt lediglich die Unterschrift ­einen Hinweis auf den Briefschreiber Johann Kaspar Lavater (1741–1801). Das dazugehörige Regest ist prinzipiell sachlich formuliert und macht deshalb eher einen geschäftlichen Eindruck. Die Begrüßung »Lieber Goethe« und die Abschiedsformel »Adieü – Lieber!« lassen weitere Interpreta­tionen über das zwischenmenschliche Verhältnis von Goethe und Lavater zu, die durch den fehlenden Devotionsabstand bestärkt werden.


In den Druckbänden der RA wird grundsätzlich nicht angegeben, ob das Datum eines Briefes dem Ausstellungsdatum auf der Handschrift entspricht oder mit anderen Hilfsmitteln bestimmt werden musste. Online kann sich der Nutzer über diese Frage nun Gewissheit verschaffen. Langfristig wird ein technischer Abgleich zwischen Regestdatierung und Transkriptionsdatierung dazu führen, die Information zum Ursprung der Briefdatierung bereits im Regestkopf sichtbar zu machen.


Um wen es sich bei »Peter« handelt, ist für den in Goethes Biografie weniger kundigen Briefleser nicht gleich zu erkennen. Die Regesten und Register ergänzen den Brieftext jedoch sinnvoll mit dem Hinweis auf Peter Im Baumgarten (1761–1799). Ein »Rannord« wäre schwer recherchierbar und wird durch RA als der französische Jurist Louis François Elisabeth Ramond (de Carbonnières, 1755–1827) ausgewiesen. Möglicherweise handelt es sich um einen Hör- oder Lesefehler von Lavaters Schreiber, der in der Folge auf der Abschrift auftaucht.38

Festzuhalten ist, nur der vollständige Brieftext gibt die sprachlichen Informationen wieder, nur das Digitalisat die bildlichen. Eine Edition von Transkription und Faksimile ohne Regest wäre trotzdem nicht selbsterklärend. Sie könnte Regesten nicht ersetzen. Eine echte Bereicherung ist daher eine Synopse aus zuverlässiger Transkription, digitaler Handschrift und Regesten mit Registern.

  1. 1»Einleitung«, in Briefe an Goethe. Gesamtausgabe in Regestform. Ergänzungsband zu den Bänden 1 bis 5, hg. von der Stiftung Weimarer Klassik, Goethe- und Schiller-Archiv, Weimar 1995, S. 8.

  2. 2Briefe an Goethe. Gesamtausgabe in Regestform, hg. von Karl-Heinz Hahn, Redaktor Irmtraut Schmid, [ab Bd. 6] hg. von der Stiftung Weimarer Klassik, Goethe- und Schiller-Archiv, [ab Bd. 8] hg. von der Klassik Stiftung Weimar, Goethe- und Schiller-Archiv, [ab Bd. 9] in Verbindung mit der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig und der Mainzer Akademie der Wissenschaften und der Literatur im Auftrag der Klassik Stiftung Weimar, Goethe- und Schiller-Archiv, Bd. 1 ff, Weimar 1980 ff.

  3. 3Vgl. dann http://www.goethe-biographica.de (31.8.2020).

  4. 4In Lebenskrisen oder mit dem Wunsch, die persönlichen Mitteilungen vor fremder Einsichtnahme zu schützen, hatte Goethe aber auch Briefe vernichtet. Autodafés trafen im Frühjahr 1770 (vor seinem Aufbruch aus Frankfurt a. M. nach Straßburg), im Sommer 1779 (vor seiner zweiten Schweizreise) und am 9. Juli 1797 (vor seiner dritten Schweizreise) vor allem die frühen Briefe.

  5. 5Vgl. Karl-Heinz Hahn, Hans-Heinrich Reuter, »Fünfte Abteilung der Weimarer Ausgabe. Die Briefe an Goethe. Regestausgabe«, in Goethe. Viermonatsschrift der Goethe-Gesellschaft. NF des Jahrbuchs 29 (1967), S. 65–103, hier S. 66. – Zuletzt bot Christian Hain einen Überblick zu Geschichte und Grundsätzen der RA: ders., »Briefe an Goethe und ihre Erschließung. Eine Gesamtausgabe in Regestform«, in Goethe-Jahrbuch 136 (2019), 
S. 215–236.

  6. 6Einleitung, in RA 1 (Fn. 1), S. 25.

  7. 7Vgl. Hahn, Reuter, Fünfte Abteilung (Fn. 5), S. 66.

  8. 8Vgl. Karl-Heinz Hahn, »Die Briefe an Goethe. Erklärungen zu einer geplanten Regestausgabe der an Goethe gerichteten Briefe«, in Weimarer Beiträge 6. Sonderheft, Kolloquium über Probleme der Goetheforschung, 31. Oktober bis 4. November 1960 in Weimar, Vorträge und Diskussionen, Weimar 1960, S. 1125–1146, hier S. 1141 f.

  9. 9Einleitung, in RA 1 (Fn. 1), S. 28.

  10. 10Vgl. Hain, Briefe an Goethe (Fn. 5), S. 225.

  11. 11Vgl. jüngst Christian Hain, »Das Privileg Preußens gegen den Nachdruck von ­Johann Wolfgang von Goethes ›Ausgabe letzter Hand‹«, in Librarium. Zeitschrift der Schweizerischen Bibliophilen-Gesellschaft (2020), Heft 2 [im Druck].

  12. 12Vgl. zum Beispiel Sabine Schäfer, »Briefe an Goethe in seiner Autographensammlung: eine Nachlese. Mit einem Brief von Georg Sartorius«, in Goethe-Jahrbuch 134 (2018), S. 279–289.

  13. 13Vgl. Ulrike Trenkmann, Stefan Höppner, »Bucheinsendungen an Goethe«, in Goethe Digital. Eine Autorenbibliothek als Sammlungsraum, https://vfr.mww-forschung.de/web/goethedigital/bucheinsendungen (31.8.2020).

  14. 14Die in den Druckbänden RA 1–4 noch nicht genannten Blatt- oder Stückzahlen wurden für die RA-Onlineversion der Klassik Stiftung Weimar nachgetragen, vgl. Briefe an Goethe. Gesamtausgabe in Regestform. Verfügbarer Zeitraum 1764–1819, hg. von der Klassik Stiftung Weimar, Goethe- und Schiller-Archiv in Kooperation mit dem Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, https://ores.klassik-stiftung.de/ords/f?p=403 (31.8.2020). Für die Veröffentlichung auf der Forschungsplattform zu Goethes Biographica wurden alle Signaturen noch einmal überprüft und aktualisiert.

  15. 15Für ca. 14.200 Briefe an Goethe aus dem Zeitraum 1762 bis 1822 waren in 200 Fällen Abschriften, in 150 Fällen Drucke, in 70 Fällen Konzepte und vereinzelt Antwortmarginalien, Fragmente, Formularvordrucke oder Nachschriften die Textgrundlage des Regests.

  16. 16Von ca. 14.200 Briefen an Goethe aus dem Zeitraum 1762 bis 1822 sind ungefähr 350 in französischer, 30 in englischer und 25 in italienischer Sprache abgefasst.

  17. 17Vgl. bspw. Manfred Koltes, »Elektronische Edition vs. Buch. Überlegungen zum Verhältnis zweier Medien zueinander am Beispiel der ›Briefe an Goethe‹«, in Jörg Meier, Arne Ziegler (Hg.), Edition und Internet (Beiträge zur Editionsphilologie, Bd. 2), Berlin 2004, S. 111–132, hier S. 113. – Von ca. 14.200 Briefen an Goethe aus dem Zeitraum 1762 bis 1822 sind derzeit knapp 4.900 ungedruckt (34 %) und etwa 2.000 (14 %) nur teilweise gedruckt verfügbar.

  18. 18Vgl. bspw. jüngst Carsten Stahmer (Hg.), Goethe in Wiesbaden 1814 und 1815, Dokumentation, 3 Bde., Wiesbaden 2019, hier vor allem Band 2: Briefwechsel, in Zusammenarbeit mit Ulrike Bischof und Hans-Joachim Häbel.

  19. 19Vgl. Hartmut Steinicke, »Brief-Regesten. Theorie und Praxis einer neuen Editionsform«, in Zeitschrift für deutsche Philologie 102 (1982), S. 199–210, hier S. 201–203, Zitat S. 203 f.

  20. 20Rückblickend entpuppen sich die 1996 noch utopisch anmutenden Vorüberlegungen von Manfred Koltes für RA als richtungsweisend, vgl. ders. »Erfahrungen mit einer Regestausgabe. Zur Neubearbeitung der Grundsätze für die Gesamtausgabe der Briefe an Goethe (Edition und Literaturarchiv)«, in Christoph König, Siegfried Seifert (Hg.), Literaturarchiv und Literaturforschung. Aspekte neuer Zusammenarbeit, München u. a. 1996, S. 117–128.

  21. 21Vgl. dazu etwa Nikolas Immer, »Briefe an Goethe. Gesamtausgabe in Regestform. Bd. 9. 1820–1822«, in Informationsmittel für Bibliotheken, digitales Rezensionsorgan für ­Bibliothek und Wissenschaft, 25/4 (2017), http://www.informationsmittel-fuer-bibliotheken.de/showfile.php?id=8704" (31.8.2020); zum Potential von Verknüpfungen von Goethes Biographica mit Objekten, bspw. aus der Museumdatenbank der Klassik Stiftung Weimar, vgl. Margrit Glaser, Claudia Häfner, Yvonne Pietsch, Bastian Röther und Anja Stehfest, »Kein Kommentar? Hyperlinks und Normdaten am Beispiel der ›Propyläen‹«, in Denkströme. Journal der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Heft 20 (2018), S. 49–64, hier S. 59, http://www.denkstroeme.de/heft-20/s_49-64_glaser-haefner-pietsch-roether-stehfest (31.8.2020).

  22. 22Marko Kreutzmann, »Briefe an Goethe. Gesamtausgabe in Regestform, Bd. 9, 1820–1822«, in Goethe-Jahrbuch 134 (2017), S. 313 f., hier S. 314.

  23. 23Johann Wolfgang Goethe, Tagebücher. Historisch-kritische Ausgabe, im Auftrag der Klassik Stiftung Weimar hg. von Jochen Golz unter Mitarbeit von Wolfgang Albrecht, Andreas Döhler, Edith Zehm, [ab Bd. VI] im Auftrag der Klassik Stiftung Weimar hg. vom Goethe- und Schiller-Archiv, Bd. I ff, Stuttgart/Weimar 1998 ff. – Vgl. unlängst zur Ausgabe allgemein Margrit Glaser, Johannes Korngiebel, Ariane Ludwig, »Goethes Tagebücher neu ediert. Zur historisch-kritischen Gesamtausgabe«, in Goethe-Jahrbuch 136 (2019), 
S. 237–254.

  24. 24Johann Wolfgang Goethe, Briefe. Historisch-kritische Ausgabe, im Auftrag der Klassik Stiftung Weimar, Goethe- und Schiller-Archiv, [seit 2015] in Verbindung mit der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig und der Mainzer Akademie der Wissenschaften und der Literatur im Auftrag der Klassik Stiftung Weimar, Goethe- und Schiller-Archiv hg. von Georg Kurscheidt, Norbert Oellers und Elke Richter, Bd. 1I/II ff., Berlin [seit 2014 Berlin, Boston] 2008 ff. – Vgl.zur Ausgabe allgemein Elke Richter, »Goe-thes Briefe neu ediert. Zur historisch-kritischen Gesamtausgabe«, in Goethe-Jahrbuch 134 (2017), S. 221–236.
  25. 25Goethe, Begegnungen und Gespräche, Bd. 1–2, hg. von Ernst Grumach und Renate Grumach, Berlin 1965–1966; Bd. 3‒6, 8, 10 und 14, begründet von Ernst Grumach und Renate Grumach, hg. von Renate Grumach, Berlin, New York 1977‒2018. – Vgl. zur Ausgabe demnächst Bastian Röther in Goethe-Jahrbuch 137 (2020).

  26. 26Vgl. RA-Onlineversion (Fn. 14). – Zur technischen Umsetzung Manfred Koltes, »Die Regestausgabe der Briefe an Goethe«, in Roland Kamzelak (Hg.), Computergestützte Text-Edition, Tübingen 1999, S. 101–115; ders., »Probleme der Retro-Konversion. Die Regestausgabe der Briefe an Goethe«, in Anne Bohnenkamp, Elke Richter (Hg.), Brief-Edition im digitalen Zeitalter (Beihefte zu editio, Bd. 34), Berlin, Boston 2013, S. 75–86.


  27. 27Eine erste umfassende Aufwandseinschätzung erfolgte 2011 im Rahmen einer Probeedition, vgl. Koltes, Retro-Konversion (Fn. 26), S. 83 f.

  28. 28Von ca. 14.200 Briefen an Goethe aus dem Zeitraum 1762 bis 1822 wurden ungefähr 8.500 nicht aus Anlass eines vorherigen Brief Goethes geschrieben (59 %), für mehr als 7.800 ist keine Antwort Goethes überliefert (55 %), etwa 5.300 Briefe an Goethe stehen für sich allein, indem sie weder Bezugs- noch Antwortbrief aufweisen (37 %). Die Zahlen verwundern nicht – angesichts des Verhältnisses von 1.400 Adressaten zu 3.800 Briefschreibern in Goethes Korrespondenz.

  29. 29Ein Zehntel der ca. 14.200 Briefe an Goethe aus dem Zeitraum 1762 bis 1822 ist in Goethes Tagebuch verzeichnet.
  30. 30Die Grundlagen für die Veröffentlichungen der Regesten bleiben unverändert bestehen. Von der Ausgabe ausgeschlossen bleiben weiterhin amtliche Schriften sowie Rechnungen, Quittungen und ähnliche Geschäftsunterlagen, insofern sie nicht den Charakter privater Mitteilungen haben.


  31. 31Vgl. Hain, Briefe an Goethe (Fn. 5), S. 219, und Fn. 15.

  32. 32Vgl. https://tei-c.org/guidelines/p5 (31.8.2020).

  33. 33Vgl. https://tei-c.org/activities/sig/correspondence (31.8.2020).
  34. 34Vgl. Peter Stadler, Marcel Illetschko, Sabine Seifert, »Towards a Model for Encoding Correspondence in the TEI: Developing and Implementing <correspDesc>«, in Journal of the Text Encoding Initiative [Online], Issue 9 | September 2016 – December 2017, https://doi.org/10.4000/jtei.1433; Encoding Correspondence. A Manual for Encoding Letters and Postcards in TEI-XML and DTABf., ed. by Stefan Dumont, Susanne Haaf, Sabine Seifert, Berlin 2019–2020, https://encoding-correspondence.bbaw.de (beide 31.8.2020).


  35. 35Vgl. DTABf. Deutsches Textarchiv – Basisformat (2011–2020), hg. von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, http://www.deutschestextarchiv.de/doku/basisformat/brAllg.html?hl=brief (31.8.2020).
  36. 36Vgl. auch Héctor Canal, »Briefkonzepte im digitalen Medium. Zur Darstellung komplexer Überlieferung in der Edition Johann Wolfgang von Goethe. Briefwechsel mit Friedrich Wilhelm Riemer, in Anke Bosse, Walter Fanta (Hg.), Textgenese in der digitalen Edition (Beihefte zu editio, Bd. 45), Berlin, Boston 2019, S. 153–170, hier S. 159. – Edition des Briefwechsels Goethe-Riemer, https://ores.klassik-stiftung.de/ords/f?p=408 (31.8.2020).

  37. 37 Auf der Forschungsplattform wird darüber hinaus die unbeschriebene Rückseite gezeigt, um die Materialität des Schriftträgers so weit wie möglich zu veranschaulichen. Falls ein Kuvert überliefert wäre, würde auch dieses gezeigt werden.
  38. 38Entsprechend der heute geltenden RA-Grundsätze findet die jüngst als Abschrift identifizierte Vorlage Aufnahme in die »Korrigenda und Addenda« von Band 10 der RA. Auch würde der im Brief nicht explizit benannte Carl Ludwig August von Scholley (1730–1813) in Klammern gesetzt und die mit Nachnamen erwähnte Susanna Katharina von »Klettenberg« (1723–1774) ins Regest aufgenommen werden.
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Heft 22 (2020)
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1867-7061

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